Im Streit um die Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet warten die Beteiligten auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Der Springer-Verlag nahm in Stuttgart seine Berufung vor dem örtlichen OLG zurück – wegen der für den 24. Juni in Köln erwarteten Entscheidung.
Dort war das Medienhaus in erster Instanz gegen die Entwickler der Software «Blockr» gescheitert, mit deren Hilfe Werbung gezielt unterdrückt werden kann.
Die Software kostet laut Gericht 99 Cent und war Ende 2015 mehr als 42 000 Mal heruntergeladen worden. Dagegen ging Springer vor. Das Unternehmen finanziert das Online-Angebot der Tageszeitung «Welt» vor allem aus Werbeerlösen. Die Erlöse werden daran bemessen, wie viele Leser erreicht werden.
Die Adblocker griffen massiv und aus Sicht des Verlags mit rechtswidrigen Angeboten in das Geschäftsmodell ein, da sie einen relevanten Anteil der Werbung blockierten und damit die Anzeigenerlöse minderten, argumentierte der Verlag. Der Anwalt der Software-Entwickler betonte hingegen, Werbung dürfe niemand aufgezwungen werden. Das entsprechende Programm müsse vom Nutzer selbst aktiviert werden.