
Mit einem Einschreiben zur Post, wenn es um Verträge geht? In Zukunft soll dafür auch die Textform genügen, sagt der Gesetzgeber.
Foto: IMAGO
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Mit einem Einschreiben zur Post, wenn es um Verträge geht? In Zukunft soll dafür auch die Textform genügen, sagt der Gesetzgeber.
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