Die Verwendung von Whatsapp auf beruflich genutzten Smartphones verstößt nach Einschätzung von Experten gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Vor allem für Handwerker und Selbstständige kann das zu einem echten Problem werden – und die Nutzung des Messengers praktisch unmöglich machen.
Schuld ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Die verbietet, Daten von Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung an andere Firmen weiterzugeben. Genau das passiert aber bei Whatsapp, erklärte die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen, der „Welt“ vom Donnerstag. DSGVO für kleine Unternehmen und Vereine
Kontakt-Falle
Wird Whatsapp das erste Mal installiert, bittet der Messenger einen Zugriff auf die Kontakte zuzulassen. Danach wird das Adressbuch nach anderen Personen durchsucht, die ebenfalls Whatsapp nutzen. Mit denen kann man dann chatten. Für den Abgleich werden die Daten an den Whatsapp-Betreiber Facebook übertragen.
Was bei Privatpersonen auch nach der DSGVO rechtlich in Ordnung ist, wird bei beruflich genutzten Smartphones zum echten Problem: Weil in diesem Fall zwei Firmen die Daten austauschen, müsste jede Person im Adressbuch nach der Verordnung dazu eine schriftliche Genehmigung erteilen. Ist das nicht der Fall, drohen im Extremfall Millionenstrafen.
Umgehen lässt sich das Dilemma nur, wenn man von sämtlichen Kunden die entsprechende Erlaubnis einholt und getrennte Smartphones für die berufliche und private Nutzung betreibt. Weil Whatsapp immer mit derselben Rufnummer nur auf einem Gerät gleichzeitig läuft, bräuchte man zusätzlich einen zweiten Vertrag. Weil die Nummer bereits mit dem Speichern im Adressbuch übertragen wird, müsste man die Einwilligung zudem bereits vorher einholen. Ein Erstkontakt per Whatsapp wird damit unmöglich. Whatsapp Textbombe 20.30
Dank DSGVO: Alltags-Nutzung wird unmöglich
Bei der alltäglichen Nutzung, etwa bei Handwerkern, gibt es noch weitere Hürden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sprach von „datenschutzrechtlichen Problemen“, die etwa auf Handwerker zukommen könnten. Handwerker verwendeten demnach Whatsapp als Kommunikationsmittel auf dem Bau sowie oft auch dafür, sich von Kunden Fotos von Stellen in der Wohnung schicken zu lassen, die repariert werden sollen.
„Da Whatsapp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an Whatsapp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat“, sagte ZDH-Datenschutzexperte Markus Pfeifer der „Welt“. Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer bestehe nicht. Anderen Berufsgruppen stehen vor ähnlichen Problemen.
Die Datenschutz-Grundverordnung der EU muss ab dem 25. Mai angewendet werden. Sie macht Unternehmen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung und den Schutz von Daten und gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Bei Verstößen drohen Unternehmen, die die Vorgaben der Verordnung nicht einhalten, Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes.150910_Whatsapp_V01 8.45h