Neues Datenschutz-Gesetz: DSGVO: Das können Verbraucher jetzt von Firmen fordern

DSGVO – diese Buchstaben verbreiten aktuell vor allem bei kleinen Unternehmen und Selbstständigen Angst und Schrecken. Ab dem 25. Mai erhalten Kunden und Konsumenten durch die Datenschutz-Grundverordnung der EU weitreichende Rechte gegenüber Unternehmen – unter Androhung drakonischer Strafen. Doch welche Rechte genau bekommen Sie ab Freitag? Wir haben Experten gefragt.

Die Grundidee der Verordnung ist simpel: Firmen haben in den letzten Jahren Unmengen unserer Daten angehäuft, um mit ihnen in irgendeiner Form zu arbeiten. Etwa, um uns wie Facebook oder Google passende Werbung anzeigen zu können. Aber auch, um als Arzt eine Krankenakte zu pflegen oder als Blumenhändler eine Versandadresse zu speichern. Die neue Verordnung soll den Bürgern mehr Kontrolle über diese Daten geben.Schluss mit Whatsapp im Beruf?

Was weißt du über mich?

Den meisten Konsumenten dürfte gar nicht bewusst sein, welche ihrer Daten überhaupt bei Firmen angehäuft werden. Jetzt können sie das mit einer einfachen Anfrage herausfinden. „Das reicht von Kontaktdaten, über Käufe bis zu gespeicherten Ortungsdaten und Fotos. Die Daten variieren je nach Unternehmen natürlich“, sagt Markus Kluge, der Geschäftsführer von Protected Shops, einer Beratungsfirma für Online-Händler. Christine Steffen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergänzt: „Die Auskunft ist grundsätzlich kostenlos zu erteilen und auch die Kopie der Daten muss beim ersten Verlangen jedenfalls ohne Kosten für Verbraucher bereitgestellt werden.“So lustig reagiert das Netz auf die DSGVO

Weg mit meinen Daten!

Passt einem die Datensammelei nicht, kann man die Firmen einfach auffordern, die nicht mehr benötigten Daten wieder zu löschen. Durch das sogenannte „Recht auf Vergessen“ konnten Bürger schon länger einfordern, dass über sie veröffentlichte Daten wieder gelöscht werden können. „Diese Forderung bekommt mit dem DSGVO und seinen Strafen aber mehr Gewicht“, erklärt Kluge. Mit der DSGVO müssen nun sämtliche Daten über den Kunden gelöscht werden, wenn der das wünscht. Also auch die, die nur intern genutzt werden. Die einzige Ausnahme: Daten, die für Steuernachweise gebraucht werden. Auch das Recht auf Vergessen wird erweitert, sagt Christine Steffen. So müssen die Firmen nun bei öffentlich gemachten Daten auch dafür sorgen, dass sie auf den Seiten Dritter ebenfalls verschwinden. Ein weitreichender Schritt.DSGVO und Visitenkarten 1110 

Umzugsrecht

„Ein gänzliches neues Recht für Verbraucher ist außerdem das Recht auf Datenmitnahme“, erläutert Steffen. Kunden können dann etwa beim Wechsel des Email-Providers oder eines Messenger darauf pochen, dass sämtliche Mails oder Chatverläufe an den neuen Dienst übertragen werden. Das klingt ziemlich nützlich, dürfte in der Praxis aber schwer umzusetzen sein. Die Firmen stehen vor einem Problem: Viele Dienste sind technisch gar nicht mit Konkurrenten kompatibel, bei manchen müssten Dutzende Gigabyte von Daten herumgewuchtet werden. Solche Ausreden gegen die Umzugshilfe sind bislang aber nicht vorgesehen. Auch Steffen ist hier skeptisch: „Wie dieses neue Recht in der Praxis genau funktionieren wird, ist noch offen.“ 

Viel Unklarheit

Auch viele andere Bereiche der DSGVO sind längst nicht so klar, wie man es sich wünschen würde. Nach strenger Interpretation dürften etwa Messenger wie Whatsapp oder ein einfacher Tausch einer Visitenkarte schon für Ärger sorgen. Auch das Tracking von Webseiten-Nutzern etwa über Cookies ist umstritten. Die DSGVO erlaubt solche Verfahren auch ohne gezielte Genehmigung der Nutzer, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Was das genau heißt, ist offen. Eine Interpretation ist, dass durch das Betreiben und die Optimierung von werbefinanzierten Seiten ein solches Interesse gegeben ist. Andere Experten sind der Meinung, dass solche Maßnahmen ab jetzt ohne explizite Zustimmung der Nutzer nicht mehr möglich sind. Am Ende werden erst die Praxis und Gerichtsurteile zeigen, wer Recht hat.DSGVO für kleine Unternehmen und Vereine

Leider nicht nur positiv

Obwohl die neue Verordnung den Bürgern in erster Linie mehr Rechte geben soll, müssen sie auch mit negativen Folgen im Alltag rechnen. Ganz abgesehen vom seit Wochen anhaltendem Spam, die Datennutzung zu erlauben, um E-Mail-Dienste, Instagram und Co. weiter nutzen zu dürfen.

Vielmehr müssen wir durch die Regelung auch im Alltag mit Komplikationen rechnen. Will man etwa einen Termin beim Arzt machen, muss der künftig beim ersten Besuch über die Nutzung der Daten informieren. Gerade in der Anfangszeit, in der jeder Patient belehrt werden muss, dürfte das für noch längere Wartezeiten sorgen. Auch die praktische Nutzung von Whatsapp, ob beim Friseur oder dem Handwerker, müsste streng gesehen wegfallen – sonst drohen drakonische Strafen. Die Medienvielfalt schrumpft ebenfalls: Viele Blogs und Webseiten kleinerer Betreiber wurden aus Angst vor den Regeln schon abgeschaltet. Andere Fallstricke zeigen sich womöglich noch in der Praxis.

Schritt in die richtige Richtung

Trotzdem wird das Gesetz von vielen Experten als grundsätzlich positiv für die Kunden bewertet. „Der größte Vorteil der Kunden durch das Gesetz ist, dass bestehende Regeln konkretisiert wurden und mit den drohenden, teils sehr hohen Strafen eine viel größere Durchsetzbarkeit besteht. Das Recht hat hier mehr Zähne bekommen“, erklärt Markus Kluge. „Viele der nun geltenden Regeln gab es schon vorher. Jetzt sind sie für die Kunden einfach besser durchsetzbar.“ Auch Christine Steffen ist vorsichtig optimistisch: „Insgesamt ist die DSGVO aus Verbrauchersicht zu begrüßen. Inwieweit die damit verbundenen Hoffnungen erfüllt werden, muss sich allerdings erst noch zeigen.“Facebook Text maus 20.00

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