Dass soziale Netzwerke keine rechtsfreien Räume sind, hat das Amtsgericht Augsburg mit zwei Urteilen bewiesen. Ein Rentner und ein 32-Jähriger wurden wegen Hasskommentaren gegen Flüchtlinge verurteilt. So berichtet es die „Augsburger Allgemeine“.
Volksverhetzung und Propaganda
Der 74-jähriger Rentner wurde in sieben Fällen wegen Volksverhetzung und wegen eines Propagandadeliktes angeklagt. Der Rentner habe Wahlplakate der AfD und Zeitungsartikel mit Kommentaren auf seinem Twitter-Profil veröffentlicht. Dabei soll er Flüchtlinge als „gefährliche Eroberer“, „Halbwilde“ und „Menschen dritter Klasse“ betitelt haben – hinzu kommt seine Behauptung, Südländer würden häufiger töten. Außerdem teilte er ein Foto, welches den Hitlergruß zeigt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm in ihrer Anklage vor, eine feindselige Grundstimmung gegen Flüchtlinge geschürt zu haben.
Vor Gericht soll der Rentner zu seiner Verteidigung gesagt haben, dass er in Armut lebe und sich deshalb keinen Anwalt leisten könne. Asylanten hingegen würden im Geld schwimmen und bekämen einen Anwalt gestellt. Er habe nur sein Recht der Meinungsäußerung gebraucht und damit Tatsachen, aber keinen Hass verbreitet.
Da der Rentner bei der Justiz kein Unbekannter war und bereits vor einem Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, war nicht mit Nachsicht des Richters zu rechnen. Der Richter verurteilte den Rentner zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung. Zudem setzte er eine Geldauflage von 800 Euro fest.
Flüchtlinge als „Untermenschen“ betitelt
Im zweiten Fall wurde ein 32-Jähriger verurteilt, weil er Flüchtlinge auf Facebook als „Untermenschen“ bezeichnete. Der Angeklagte soll in der Tatzeit an Depressionen und einem Angstsyndrom gelitten haben, weshalb er Tageslicht und das Aufsuchen großer Plätze vermied. Dadurch isolierte er sich so sehr, dass er nur noch durch das Internet Kontakt zur Außenwelt hatte. Dort beschäftigt sich der 32-Jährige mit Nachrichtenseiten, welche die Kriminalität von Flüchtlingen thematisierten.
Im Fall einer Gruppenvergewaltigung beschimpfte er Flüchtlinge als „Untermenschen, die man mit einem A…tritt wieder nach Hause befördern soll“. Zu diesem Zeitpunkt stand er wohl unter dem Einfluss von Alkohol und soll eine Kräutermischung geraucht haben. Für die Äußerungen entschuldigte sich der 32-Jährige und sagte, dass er kein Rassist sei. Die Richterin beurteilte den Fall als Einzeltat und verhängte eine Geldstrafe von 900 Euro.