Frequenzauktion in Gefahr?: 5G: Netzagentur warnt Bundesministerien vor Roamingpflicht

Die Frequenzauktion für das schnelle mobile Internet 5G im Frühjahr 2019 ist nach Einschätzung der Bundesnetzagentur in Gefahr.

Grund hierfür sei das Vorhaben der Bundesregierung, mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes lokales Roaming zu erzwingen. Dies geht aus einem Brief einer Fachabteilung der Bonner Behörde an die Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft hervor. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Auktion würde «erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden», warnen die Autoren. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» darüber berichtet.

Beim lokalen Roaming würden Handynutzer in einem Funkloch automatisch und kostenlos mit dem Netz eines anderen Telekommunikationskonzerns verbunden werden. Für Verbraucher klingt das sinnvoll, Netzbetreiber werten dies hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz: Da sie die Konkurrenz auf ihre Antennen lassen müssten, würden ihre Investitionen in teure Funkmasten entwertet, warnt etwa die Deutsche Telekom. Diesen Bedenken trug die Netzagentur Rechnung, als sie Ende November die Regeln für die Frequenzauktion vorstellte und dabei auf eine Roamingpflicht verzichtete – sie schrieb nur vor, dass die Firmen miteinander verhandeln müssen, also ein Verhandlungsgebot.

Das wiederum rief Unbehagen in der Politik hervor – führende Bundestagsabgeordnete aus der Unions- und SPD-Fraktion setzten sich für eine lokale Roamingpflicht ein und forderten die Bundesregierung auf, diese in der ohnehin anstehenden Telekommunikationsnovelle festzuschreiben. Hierbei bezogen sie sich auf einen EU-Kodex. Dieser Aufforderung kommen die zuständigen Ministerien nun laut «FAZ» nach.

In der Bonner Regulierungsbehörde heißt es nun, ein lokales Roaming wäre «technisch sehr aufwendig und damit schwer umsetzbar». So eine Pflicht würde zu erheblichen Unsicherheiten führen, heißt es in dem Schreiben: «Mit Blick auf diese Unsicherheiten ist fraglich, ob und in welchem Umfang ein Netzbetreiber in den weiteren Netzausbau – insbesondere im ländlichen Raum – investieren wird, wenn er im Nachhinein Wettbewerber auf sein Netz lassen muss.»

Damit machen die Autoren deutlich, dass die von der Politik beabsichtigte bessere Flächenabdeckung für Verbraucher ein Rohrkrepierer werden könnte – und die Abdeckung mancherorts noch schlechter sein könnte, weil dort kein einziger Netzbetreiber mehr Antennen baut und damit Funklöcher im ländlichen Raum blieben.

5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Während Privatverbraucher bei den meisten mobilen Anwendungen auch mit 4G zufrieden sein dürften, ist 5G für die Industrie immens wichtig – die Firmen setzen auf eine bessere Vernetzung ihrer Maschinen und auf Innovationen wie autonomes Fahren oder Telemedizin, für die ultraschnelles Internet nötig ist.

Unterdessen beklagten die Grünen eine Benachteiligung von Bahnstrecken gegenüber Straßen. Denn Pflicht ist die Versorgung mit einer Download-Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde bis Ende 2022 nur auf Bahnabschnitten mit mehr als 2000 Fahrgästen pro Tag. Das betreffe etwa die Hälfte des 40 000 Kilometer langen Bahnnetzes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Grünen-Politiker Cem Özdemir, der dem Verkehrsausschuss des Bundestags vorsitzt. Alle übrigen Schienenwege müssen bis Ende 2024 mit 50 Megabit versorgt werden. Für die Auflagen bei Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist die Auslastung unerheblich.

Özdemir kritisierte einen «unfairen Wettbewerb» zwischen Schiene und Straße: «Wer will, dass mehr Menschen mit der Bahn fahren und Güter auf die Schiene kommen, muss endlich für fairen Wettbewerb sorgen zwischen Straße und Schiene», sagte Özdemir der dpa.

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