Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook erreicht heute (12.00 Uhr) in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH).
Es geht um Spiele anderer Anbieter, die Nutzer über das «App-Zentrum» des Netzwerks ansteuern konnten. Indem sie auf «Sofort spielen» klickten, erklärten sie sich mit der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber einverstanden.
In den Vorinstanzen war der Bundesverband der Verbraucherzentralen deswegen erfolgreich gegen Facebook vorgegangen: Die Nutzer würden nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten weitergegeben würden und was damit passiere, urteilte zuletzt das Berliner Kammergericht. Dagegen wehrt sich Facebook nun in Karlsruhe.
Das Spiele-Center gibt es bis heute. Die Klage richtet sich allerdings gegen eine Version des App-Zentrums von 2012. Seit Mai gilt in der EU zudem die neue Datenschutz-Grundverordnung. Auch das wird möglicherweise eine Rolle spielen. Das Urteil kann am Tag der Verhandlung oder erst später verkündet werden. (Az. I ZR 186/17)