Seit dem 1. August 2016 ist Schluss mit dem Routerzwang für Internetkunden. Lesen Sie, warum sich ein neuer Router lohnt.
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Zehn Modelle im Test – Welchen Router soll ich kaufen?
Seit dem Fall des Routerzwangs am 1. August können Sie einen Router Ihrer Wahl verwenden. Welcher Modelle die besten sind, klärt der Test.
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Wahlfreiheit bei Routern – Das müssen Internetnutzer wissen
Seit dem 1. August gilt Router-Freiheit. So will es ein neues Gesetz. Dann dürfen Provider ihren Kunden keine Geräte mehr vorschreiben.
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Samsung Galaxy Note 7 – Dieses Handy schaut Ihnen in die Augen
Samsung hat mit dem Galaxy Note 7 sein erstes Smartphone mit Iris-Erkennung zum Entsperren vorgestellt. BILD hat es ausprobiert.
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Angriff auf Snapchat! – Jetzt gibt’s Storys auch bei Instagram
Das Foto-Netzwerk Instagram greift den Messaging-Dienst Snapchat an: Künftig kann man auch hier sogenannte Storys veröffentlichen.
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Ab Herbst mit iOS 10 – 100 neue Emojis für das iPhone
Apple bringt mehr als 100 neue und überarbeitete Emojis auf iPhone und iPad. Einige (wie der Revolver) werden aber auch verschwinden.
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Bitkom – Comeback für Tablet Computer in Deutschland
Entgegen erster Prognosen wächst das Geschäft mit Tablets überraschend kräftig. Der Umsatz dürfte um 11 Prozent zulegen.
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Time Warner steigt bei Netflix-Rivale Hulu ein
Der US-Medienkonzern Time Warner setzt mit dem Einstieg beim Netflix-Rivalen Hulu auf das boomende Streaming-Geschäft. Die Unternehmen kündigten am Mittwoch eine zehnprozentige Beteiligung und eine umfassende Partnerschaft an, die ab nächstem Jahr beginnen soll.
Angaben dazu, was sich Time Warner den Anteil kosten lässt, wurden zunächst nicht gemacht. Die Konkurrenten Disney, 21st Century Fox sowie der US-Kabelriese Comcast sind ebenfalls an Hulu beteiligt. Die 2006 gegründete Firma dominiert in den USA neben Netflix, Amazon Prime und Time Warners hauseigenem Bezahlsender HBO («Game of Thrones») den Markt für direkt aus dem Netz abspielbare Filme und Serien. Dabei konzentriert sich Hulu in erster Linie auf TV-Inhalte.
Im zweiten Quartal musste Time Warner allerdings wegen gesunkener Einnahmen – vor allem beim Filmstudio Warner Bros – Abstriche machen, wie die parallel zum Hulu-Einstieg gemeldeten Geschäftszahlen zeigen. Der Umsatz sank um etwa fünf Prozent verglichen mit dem Vorjahreswert auf 6,95 Milliarden Dollar (derzeit etwa 6,2 Mrd Euro). Der Überschuss gab von 971 auf 952 Millionen Dollar nach.
Der Konzern kann sich aber weiter auf seinen Erfolgsbringer HBO verlassen. Zudem steigerte die TV-Tochter Turner die Erlöse, über die Time Warner an dem Nachrichten-Flaggschiff CNN oder dem Unterhaltungskanal TNT («The Big Bang Theory») beteiligt ist. Anleger zeigten sich zufrieden – die Aktien von Time Warner stiegen vorbörslich zunächst um knapp drei Prozent.
Umwelthilfe: Amazon nimmt Elektroschrott nicht ausreichend zurück
Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Online-Handelsriesen Amazon vor, alte Elektrogeräte nicht wie vorgeschrieben zurückzunehmen.
Seit Ende Juli ist der Handel verpflichtet, Elektroschrott ohne Kassenzettel anzunehmen und zu entsorgen – bei kleineren Geräten auch unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird.
Der Umwelthilfe lägen mehrere Beschwerden vor, teilte die Verbrauscherschutzorganisation am Mittwoch mit. Man habe Amazon deshalb aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass die Rückgabe alter Geräte künftig möglich ist.
Amazon wies die Vorwürfe zurück: Das Unternehmen halte sich an alle gesetzlichen Vorgaben. Ein Sprecher verwies dazu auf Informationen für Kunden auf der Amazon-Homepage. «Wir stellen sicher, dass Einzelfälle, wie von der Deutschen Umwelthilfe zitiert, ausgeschlossen werden können», teilte er mit.
Gesetzesreform soll Netzneutralität umsetzen
Mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) will die Bundesregierung EU-Vorgaben zur Netzneutralität umsetzen. Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Er soll unter anderem neue Bußgeldvorschriften einführen, wenn es Verstöße gegen die EU-Regeln für einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gibt.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte dazu: «Mit den heute beschlossenen Ergänzungen des TKG stellen wir sicher, dass die EU-weit geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.»
Die EU-Verordnung 2015/2120 regelt nach Angaben des Ministeriums, dass Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gewährleisten müssen. Zudem müssen die Anbieter die Endnutzer über die Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf den Zugang zum offenen Internet informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmung obliegt den nationalen Regulierungsbehörden, in Deutschland also der Bundesnetzagentur.
Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, können Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Bußgelder bis zu 100 000 Euro werden fällig, wenn Internetanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß informieren.