Ballern statt busseln: Profi-Videospieler verlässt Freundin, um mehr Zeit für "Call Of Duty" zu haben

Wer leidenschaftlich gern Videospiele zockt, kämpft ja oft mit dem klassischen Nerd-Klischee. So jemand schläft zu wenig und isst zu ungesund, denkt man, ist blass, weil er zu wenig rausgeht und ein Einzelgänger, weil man ihn kaum von der Konsole weg und in einen Club hinein bekommt. Soweit das Klischee. Wenn Extrem-Zocker Freundinnen haben, dann sind das Mädels mit einer mütterlichen Ader, die die Hoffnung nicht verlieren, ihrem sonderbaren Liebsten doch noch irgendwann das Sonnenlicht schmackhaft zu machen. Meist aber stellt man sich solche Menschen eher als Single vor.

All das trifft aber auf Douglas Martin nicht zu. Er hat ein strahlendes Lächeln und treibt eifrig Sport. Der Amerikaner spielt professionell „Call Of Duty“. Professionell heißt: Er ist richtig gut und verdient damit auch richtiges Geld. Aktuell hat er Chancen, die „World Championship“ des beliebten Ballerspiels zu gewinnen.

Vertrag für Call of Duty 21.45

Dafür braucht es allerdings Training. In Douglas‘ Fall: Zocken, zocken, zocken. Für anderes nebenher bleibt da nicht viel Zeit. Offenbar nicht einmal für seine Freundin. Und Douglas‘ Freundin ist nicht irgendwer: Sie ist smart, erfolgreich und bildhübsch. Die Moderatorin Yanet Garcia, 27, wurde in den USA als „World’s Sexiest Weather Girl“ bekannt. Wenn man die gebürtige Mexikanerin sieht, weiß man warum.

Das Problem: Jeder Partner wünscht sich von seinem Gegenüber natürlich Zeit und Aufmerksamkeit. Und Douglas war nicht bereit, Yanet beides weiterhin zu geben. Er formulierte laut „giga.de„, dass ihre Karrieren beide „auf unterschiedliche Pfade gebracht“ hätten. Was wohl eigentlich heißen soll: Yanet war nicht bereit, ihre eigene Karriere hintan zu stellen.

Videospiel vs. Beziehung

Und so beendete Douglas Martin eine Beziehung, um die ihn zahlreiche Männer beneideten, aus dem für viele wohl wenig nachvollziehbaren Grund, mehr Zeit für ein Computerspiel haben zu wollen. Auch verkündete er die Trennung zusätzlich online per Video auf seinem YouTube-Kanal, was einen unangenehmen Beigeschmack hat. Nun ja: Man muss eben Prioritäten setzen.

Der Männer-Versteher Youtube-Star Mert Matan (2099229)

Premium oder günstig?: Warum es mittlerweile egal ist, welches Smartphone man kauft

Noch vor wenigen Jahren war die Wahl eines Smartphones eine schwere Entscheidung. Wollte man lieber weniger ausgeben, musste man mit harten Einschnitten leben. Doch auch im Premium-Bereich gab es kein Gerät, das wirklich alles bieten konnte. Und dann war da noch die schwere Wahl zwischen Android und iOS.

Heute ist das anders.

Bei der Software ist kaum noch Spielraum, sich abzusetzen. Android und iOS werden sich immer ähnlicher, essenzielle Features fehlen schon lange bei keinem der beiden Systeme mehr. Den Anwendern kann es ohnehin egal sein: Sie nutzen auf beiden die immer gleichen Apps. Whatsapp, Instagram und Spotify laufen schließlich auf jedem Smartphone. Beim iPhone werden dann vielleicht noch eher die vorinstallierten Apps wie Safari geöffnet. Bei Android greift man am liebsten zu den mitgelieferten Google-Apps. Wer wie Samsung 30 eigene Apps entwickelt, findet trotzdem keine Nutzer dafür.

Das Smartphone als Plattform

Auch der Wechsel von einem Smartphone auf ein anderes ist extrem unkompliziert, wenn man etwa die Google-Cloud für den Umzug benutzt. Kontakte, Fotos und Termine sind ruckzuck übertragen, in die sozialen Netzwerke, Messenger und andere Cloud-Dienste muss man sich nur einloggen. Und schon merkt man kaum noch, dass man ein anderes Gerät nutzt. Das Smartphone ist nur noch die Plattform. Keine gute Nachricht für die Hersteller.HTC Absturz 68 Prozent 13.17

Bei der Hardware können die sich nämlich ebenfalls kaum noch absetzen. Neue Smartphones gibt es wie Sand am Meer, die Unterschiede fallen aber immer geringer aus. Ein schönes Display, eine ruckelfreie Bedienung und eine Kamera für gut aussehende Schnappschüsse bringen heute schon viele Einsteiger-Geräte mit. Der letztes Jahr noch der Premium-Liga vorenthaltene Trend zum nahezu randlosen Display ist längst auch bei den Mittelklasse-Smartphones Standard.

Hinzu kommt: Die Spitzenmodelle aus dem letzten Jahr verschwinden ja nicht einfach – sondern sind einfach günstiger zu bekommen. Und bieten immer noch mehr Leistung, als die meisten Kunden brauchen. So wächst die Auswahl in der Mittelklasse immer weiter, Einsteigergeräte werden immer günstiger.

Premium bleibt Premium

Aktuelle Edel-Modelle haben es mit ihren höheren Preisen dadurch schwer. Dabei bieten sie durchaus etwas fürs Geld. Wer das Galaxy S9 oder das iPhone X in der Hand hatte, bemerkt den Unterschied sofort. Mit der tollen Verarbeitung und dem modernen Design wirkt die Geräte wertiger als die preiswertere Konkurrenz. Die Kameras der Premium-Klasse kommen im Gegensatz zu den günstigeren Modellen auch bei schlechtem Licht zurecht. Untereinander sind die Spitzenmodelle aber ebenfalls weitgehend austauschbar, der Wettbewerb findet in erster Linie um noch bessere Kameras und die schickere Optik statt. Den meisten potenziellen Käufern sind die Vorteile den hohen Aufpreis ohnehin nicht wert.Nokia 7 Plus Test_16.00

Spielerei statt echte Innovation

Die Hersteller stellt das vor echte Probleme. Sie müssten sich mit neuen Features absetzen, meist fallen ihnen aber nur nutzlose Spielereien ein. So wie HTC, die mit dem U11 letztes Jahr eigentlich ein tolles Smartphone vorgestellt haben. In den Fokus stellt man aber ein Feature, auf das niemand gewartet hat: Über den zusammenquetschbaren Rahmen kann es Aktionen auslösen. Apples 3D Touch ist zwar nützlicher, ein Kaufgrund ist es für sich alleine aber ebenfalls nicht. 

Und selbst wenn mal eine revolutionäre Idee dabei ist, wie die Dreifach-Kamera des Huawei P20 Pro: Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Konkurrenten sie ebenfalls verbauen. Die Hersteller können also nur auf Markentreue setzen. Bisher ist das allerdings nur Apple und Samsung gelungen.Life Hacks Handyhalterung Auto 16.14h

Ein Traum für Kunden

Für die Kunden ist die Lage dagegen so gut wie nie. Sie können sich zwischen Unmengen von Smartphones für eines entscheiden, das ihnen optisch und vom Preis zusagt. Solange die Kamera ausreichend gute Bilder knipst, kann man kaum noch etwas falsch machen. Ob da dann ein Apfel oder ein Huawei-Logo auf dem Gerät prangt, wird zur reinen Geschmackssache.

In nächster Zeit könnte sich die Situation noch einmal ändern. Google, Apple und Co. wollen das Smartphone mit künstlicher Intelligenz deutlich smarter machen, Abläufe automatisieren und dem Nutzer so viel Arbeit abnehmen. Wer das Wettrennen um den schlaueren Assistenten gewinnt, könnte damit noch einmal einen echten Kaufanreiz schaffen. 

Ob das den Herstellern aber wirklich hilft, muss sich zeigen. Aktuell scheinen Google und Amazon das Rennen unter sich auszumachen. Und deren Assistenten funktionieren theoretisch auf jedem Smartphone. Samsungs Assistent Bixby stellte sich nach großen Versprechen zunächst als Bauchplatscher heraus. Aber vielleicht hat Apple ja noch ein Ass im Ärmel: Mit dem im September kommenden iOS 12 soll Siri dank der sogenannten Shortcuts deutlich nützlicher werden. Eines steht jedenfalls fest: Für die Kunden sieht die Smartphone-Zukunft sehr gut aus.

Telemediengesetz: BGH segnet Abschaffung der Störerhaftung für freie WLANs ab

Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, müssen künftig nicht mehr dafür geradestehen, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads von Musik, Filmen oder Spielen missbraucht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die 2017 in Kraft getretene Abschaffung der sogenannten Störerhaftung in den wesentlichen Punkten. WLAN-Betreiber können laut neuem Gesetz nur noch zur Sperrung bestimmter Inhalte verpflichtet werden. Das kann nach Auslegung des BGH allerdings auch bedeuten, dass der Zugang mit einem Passwort verschlüsselt und im äußersten Fall sogar ganz gesperrt werden muss. (Az. I ZR 64/17)

In dem Fall ging es um einen Mann, der privat fünf ungesicherte WLAN-Hotspots unterhielt. Er war abgemahnt und auf Unterlassung verklagt worden, weil ein unbekannter Nutzer seiner Netzwerke 2013 verbotenerweise ein Computerspiel in einer Internet-Tauschbörse zum Herunterladen angeboten hatte. Das Urteil geht darüber aber weit hinaus. Es betrifft alle frei zugänglichen WLANs, wie sie zum Beispiel an Flughäfen, in Hotels oder Cafés angeboten werden.

Für die Betreiber war das lange Zeit eine riskante Sache. Bei Urheberrechtsverletzungen im Netz können die geschädigten Firmen selten den Täter ausfindig machen. Über die IP-Adresse lässt sich aber leicht der Anschlussinhaber ermitteln – und bis zur Reform des Telemediengesetzes haftete dieser grundsätzlich als «Störer», weil er sein Netzwerk nicht ausreichend gegen Missbrauch gesichert hatte.

Die Ausbreitung von öffentlichem WLAN in Deutschland kam auch deshalb nur schleppend voran. Die Abschaffung der Störerhaftung sollte sicherstellen, dass sich Betreiber künftig nicht mehr mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen konfrontiert sehen. Unklar war aber, ob die Neuregelung mit EU-Recht vereinbar ist. Dieses sieht vor, dass auch die Urheberrechte ausreichend geschützt sein müssen.

Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe hatten zum ersten Mal mit dem neuen Telemediengesetz zu tun. Nach umfassender Prüfung geben sie der Neuregelung ihren Segen. Wegen der vorgesehenen Sperren genüge das Gesetz den Anforderungen des Unionsrechts, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Der Gesetzgeber hatte dabei allerdings eher an die Sperrung einzelner Internetseiten gedacht. Nach dem BGH-Urteil können WLAN-Betreiber auch verpflichtet werden, sämtliche Nutzer zu registrieren oder ihr Netzwerk mit einem Passwort zu sichern.

Die Richter präzisieren außerdem, dass solche Sperren nicht nur für WLANs, sondern für sämtliche Internetzugänge verhängt werden können. Der Kläger war auch Mitbetreiber des Anonym-Netzwerks Tor, wo Nutzer dank einer speziellen Verschlüsselungstechnik unerkannt surfen.

Seinen Fall verweist der Senat zurück an das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dort ist nun zu klären, welche Art von Sperre hier zumutbar und verhältnismäßig wäre. Auf den Abmahnkosten bleibt der Mann sitzen. In diesem Punkt gilt noch die alte Rechtslage von 2013.

«New York Times»: Nur ein Tag für Facebook in China: Plattform blockiert

Facebook hat es nur für einen Tag nach China geschafft. Nachdem das im Reich der Mitte von der Zensur blockierte soziale Netzwerk in der ostchinesischen Stadt Hangzhou eine Firma für eine Innovationsplattform gegründet hatte, wurde die Zulassung einfach wieder entzogen.

Die Entscheidung habe die Cyber-Verwaltung in Peking gefällt, berichtete die «New York Times» unter Berufung auf eine Person, die mit dem Fall vertraut sei.

Es habe Differenzen zwischen der nationalen Internetaufsicht und den lokalen Stellen in der Provinz Zhejiang gegeben, wo Hangzhou liegt. Die zentrale Cyber-Verwaltung sei «verärgert» gewesen, weil sie nicht genügend einbezogen worden sei. Die Wende bedeute nicht zwingend das Ende der Chancen für Facebook, ein Unternehmen in China zu gründen, aber mache einen Erfolg weniger wahrscheinlich, wurde die Person zitiert, die nicht namentlich genannt werden wollte.

Die amtliche Registrierung hatte am Mittwoch bereits für Irritationen gesorgt, weil sie schnell wieder von der nationalen Webseite genommen worden war, wo Firmengründungen mitgeteilt werden. Die Informationen waren nur noch auf Webseiten kommerzieller Anbieter wie Qixinbao zu finden, die solche Angaben von amtlichen Mitteilungen sammeln. Nach ersten Berichten in Staatsmedien schien auch schon die Zensur einzuschreiten, was auf Probleme hindeutete.

Die mit einer Investition von 30 Millionen US-Dollar gegründete Tochterfirma hätte eigentlich Entwickler, innovative Unternehmer und Start-ups unterstützen sollen. Das Konzept sollte dem Beispiel ähnlicher Plattformen folgen, die Facebook in Brasilien, Indien, Frankreich und Südkorea eingerichtet hat. Das Netzwerk hatte sich Hangzhou ausgesucht, weil die Stadt viele Talente anzieht. Es ist der Hauptsitz des chinesischen Internetriesen Alibaba.

Die Firma wäre die erste offizielle Vertretung von Facebook auf dem Markt in China gewesen, dessen «große Firewall» das Netzwerk seit 2009 blockiert. Chinas Zensur stört seit vergangenem Jahr auch den Facebook-Messenger-Dienst WhatsApp, der heute meist nicht mehr genutzt werden kann. Auch andere soziale Netze wie Twitter, Instagram, Youtube und selbst Google-Suchen sind in China gesperrt.

Die Blockaden richten sich auch gegen ausländische Nachrichtenseiten wie von der «New York Times», dem «Wall Street Journal» oder die chinesische Version von Wikipedia und Webseiten von Menschenrechtsorganisationen. Viele Internetnutzer haben kommerzielle Tunnelsoftware, um solche Sperren zu umgehen. Doch werden diese VPNs (Virtual Private Network) häufig gestört. Die Benutzung ist mühsam, weil auch viele chinesische Webseiten oder das in China weit verbreitete Netzwerk WeChat damit nicht mehr zu erreichen sind.

Trotz Blockade: Facebook eröffnet Innovationsplattform in China

Facebook hat eine Innovationsplattform in China eröffnet, obwohl das soziale Netzwerk im Reich der Mitte von der Zensur gesperrt wird.

Mit einer Investition von 30 Millionen US-Dollar registrierte Facebook dafür eine Firma in der ostchinesischen Metropole Hangzhou, die auch Heimatstadt des chinesischen Internetriesen Alibaba ist, wie aus den vorliegenden amtlichen Meldeunterlagen hervorging.

Das Zentrum soll Entwickler, innovative Unternehmer und Start-ups unterstützen. Es folgt dem Beispiel von Plattformen, die Facebook in Brasilien, Indien, Frankreich und Südkorea eingerichtet hat. Es ist die erste offizielle Vertretung von Facebook auf dem chinesischen Markt, dessen «große Firewall» das Netzwerk seit 2009 blockiert.

Die offizielle Anmeldung des neuen Facebook-Unternehmens wurde von der zuständigen nationalen Webseite jedoch wieder heruntergenommen, ohne dass ein Grund erkennbar war. Doch waren die Informationen noch auf Webseiten kommerzieller Anbieter wie Qixinbao zu finden, die solche Angaben von amtlichen Mitteilungen sammeln. Die Nachricht wurde auch sofort von chinesischen Staatsmedien aufgegriffen.

Chinas Zensur blockiert nicht nur das soziale Netzwerk, sondern stört auch seit vergangenem Jahr zunehmend den Facebook-Messenger-Dienst WhatsApp, der heute meist nicht mehr genutzt werden kann. Auch andere soziale Netzwerke wie Twitter, Instagram, Youtube und selbst einfache Google-Suchen sind in China gesperrt.

Die Blockaden richten sich auch gegen ausländische Nachrichtenseiten wie von der «New York Times», dem «Wall Street Journal» oder die chinesische Version von Wikipedia sowie chinakritische Webseiten von Menschenrechtsgruppen. Viele Internetnutzer haben Tunnelsoftware, um die Sperren zu umgehen. Doch werden diese VPNs (Virtual Private Network) häufig auch gestört, so dass die Benutzung mühsam sein kann.