Wer sich in Zeiten von Tinder bei einer kostenpflichtigen Partnerbörse anmeldet, erwartet mehr als einfachen Sex. Die Firmen wissen das, werben mit Liebesversprechen und dem perfekt passenden Partner. Dafür verlangen sie auch eine Menge Geld. Parship tut das teilweise selbst dann, wenn die Kunden schnell merken, dass sie auf dem Portal falsch sind – und forderte in einigen Fällen bis zu 400 Euro für wenige Tage Mitgliedschaft.
Das passierte etwa Peter S. berichtet „Test„. Er hatte sich bei Parship angemeldet, aber schon nach wenigen Tagen gemerkt, dass ihm das Angebot nicht gefiel. Also machte er von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht für Onlineverträge Gebrauch und forderte die bereits gezahlten 523,95 Euro zurück. Soviel kostet ein Jahr im Paket „Premium Classic“. Eine Partnerin hatte er in der kurzen Zeit nicht gefunden. Parship gab ihm trotzdem nur 130,99 Euro wieder – und behielt 392,96 Euro als Wertersatz für die genutzten Tage.Parship-Abzocke_12Uhr
392 Euro für neun Mal „Nein“
An sich ist das Unternehmen dazu durchaus berechtigt. Schließlich hatte S. den Dienst in den Tagen tatsächlich genutzt, das darf das Unternehmen sich auch bezahlen lassen. Für wenige Tage 75 Prozent einer Jahresgebühr zu verlangen, ist allerdings happig. Parship begründet die Entscheidung damit, dass S. bereits neun Kontakte gehabt habe. Sieben garantiert Parship bei einer 12-monatigen Mitgliedschaft.
Als Kontakt zählt das bloße Schreiben über die „Freitext“-Funktion. Wer jemanden anschreibt und eine Antwort bekommt, hatte „Kontakt“ – selbst, wenn die Antwort ein klares „Nein“ ist. Dass S. nur 75 Prozent und nicht den vollen Preis zahlen müsste, sei eine Entscheidung „aus Kulanzgründen“ sagte eine Parship-Sprecherin gegenüber „Test“. Wer keine Kontakte schließe und dann den Vertrag widerrufe, müsse gar nicht bezahlen.Partnerbörsen 18.39
Viele Klagen gegen Parship
S. ist damit nicht alleine, berichtet die Hamburger Verbraucherzentrale. Die Verbraucherschützer hatten bereits 2014 gegen das Vorgehen geklagt, ein Gericht in Hamburg gab ihnen recht. Parship legt im März 2017 erfolgreich Widerspruch ein, darf also weitermachen. Trotzdem entschieden verschiedene Gerichte zu Gunsten betroffener Kunden, Parship musste ihnen Geld zurückzahlen. Plus 5 Prozent Zinsen.
Die Empfehlung der Verbraucherschützer an Betroffene ist daher ganz klar, gegen Parship Klage einzureichen. Das Risiko ist demnach gering. Das Unternehmen musste Kunden nicht nur ihr Geld zurückgeben, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Eine Frau hatte es sogar ohne anwaltliche Hilfe geschafft, ihr Geld wieder zu bekommen.
Auch an S. muss Parship seine 392,96 Euro zurückzahlen, entschied ein Gericht im Mai 2017. Die ganze Summe landet aber nicht wieder auf seinem Konto: 18 Prozent der Gerichtskosten und seine Anwaltskosten muss er selbst begleichen.Instagramerin dokumentiert ihr Leben als drittes Rad_19.45h