Unentschuldigtes Fehlen, häufige Unpünktlichkeit, unerlaubte Nebentätigkeit oder Beleidigung des Arbeitgebers in dessen Anwesenheit – das können alles Gründe für eine Kündigung sein. „Sich weigern bei der Arbeit einen BH zu tragen“ klingt dagegen eher ungewöhnlich, war in der englischen Kleinstadt Beverly aber anscheinend Grund genug für eine Entlassung. Das zumindest behauptet die Betroffene, Kate Hannah.
Die 22-Jährige hatte für das Restaurant „Bird & Beer“ gearbeitet. Doch weil sie keinen BH während ihrer Tätigkeit getragen habe, sei sie nun gefeuert worden, schreibt Kate in einem Post bei Facebook: „Ich bin gerade nach Hause gekommen, nachdem ich heute entlassen wurde, weil ich mich weigerte, einen BH zu tragen.“
„Ich schämte mich für meinen Körper“
Bereits einen Tag zuvor habe der Bruder ihrer Chefin unangemessene sexuelle Bemerkungen über das fehlende Kleidungsstück gemacht. Die Vorgesetzte habe das sogar mitbekommen. Nur habe sie nichts unternommen. Stattdessen habe sie ihr, als gerade drei Kollegen und ein Kunde daneben standen, gesagt, dass sie in Zukunft nicht arbeiten dürfe, wenn sie keinen BH trage. „Ich schämte mich in diesem Moment für meinen Körper und war total schockiert“, so die Engländerin.
Von dem Verhalten sei sie total angewidert. Schließlich habe sie das Recht, das zu tragen, was sie wolle. „Niemand sollte jemals das Gefühl haben, sich verstecken zu müssen, nur damit er keinen sexistischen Kommentaren ausgesetzt ist“, stellt sie klar. Ihrem Text hängte sie noch ein Foto ihres wahrscheinlichen Arbeitsoutfits an.Freizuegige Moderatorin 11.32
„Bird & Beer“ weist jegliche Vorwürfe zurück
Ihr Beitrag löste auf der Facebook-Seite von „Bird & Beer“ einen derartigen Shitstorm aus, dass das Restaurant die Besucherbeiträge ausschaltete, damit niemand mehr etwas Negatives über die angebliche Kündigungsaktion schreiben kann.
Zudem äußerte sich das Lokal noch einmal selbst zu den Vorwürfen und stritt alles ab: „Kein Mitarbeiter wurde bei uns wegen dieser Vorwürfe entlassen. Es ist unsere Pflicht, alle unsere Angestellten vor jeglicher Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen.“ Weitere Stellungnahmen seitens des Restaurants werde es erst einmal nicht geben.
Wäre diese Kündigung überhaupt rechtmäßig?
Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Kündigung überhaupt rechtmäßig wäre. „Selbst bei uns in Deutschland kommt es drauf an“, sagt Karsten Klug, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dem stern. „In solchen Fällen steht das Persönlichkeitsrecht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber. Zwar ist einer Kleiderordnung, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran hat, in diesem Fall hat er das durch den Kundenkontakt, Folge zu leisten. Ob die allerdings soweit geht, dass man zwingend einen BH tragen muss, ist fraglich und hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab, da die Grenzen dessen, was erlaubt ist, fließend sind.“