
Das Landgericht München hat die Bedenken von Verbraucherschützern per Urteil offiziell bestätigt: Der Dash-Button verstößt gegen geltende Gesetze.
Foto: Hersteller
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Das Landgericht München hat die Bedenken von Verbraucherschützern per Urteil offiziell bestätigt: Der Dash-Button verstößt gegen geltende Gesetze.
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