Online-Betrug: Ist ein Schnäppchen zu schön, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken schrillen

Wenn die gesuchten Schuhe in einem Internetshop unschlagbar günstig sind, ist Vorsicht geboten. Nicht selten handelt es sich bei vermeintlich supergünstigen Angeboten um Betrügereien und Fake-Shops. Wie Verbraucher sie erkennen können – und was sie tun können, wenn sie darauf hereingefallen sind.

Welche Erkennungszeichen gibt es?

Eine auffällige Internetadresse kann ein Anzeichen für eine Fälschung sein, etwa weil sie in einem Buchstaben von einem bekannten Shop abweicht oder eine Domainerweiterung besitzt, zum Beispiel „.de.com“. Auch wenn nur Vorkasse, etwa in Form einer Überweisung, als Bezahlung möglich ist, ist Vorsicht geboten. Die Verbraucherzentrale rät zur umgekehrten Reihenfolge: Erst die Ware, dann das Geld.

Extrem niedrige Preise können eine Lockmethode von Betrügern sein. Außerdem sind in Fake-Shops auch falsche oder erfundene Gütesiegel zu finden. Echte Gütesiegel wie „Trusted Shops“ müssen eine Verlinkung zum Siegelbetreiber haben. Bei unbekannten Shops sollten Verbraucher zudem nicht nur Kundenbewertungen auf den Portalen selbst glauben, sondern auch im Netz suchen, ob sich Warnungen vor den Shops häufen.

Viele Fake-Shops haben außerdem keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder kopieren sie einfach von anderen Seiten. Wenn sie nicht vorhanden oder nur in schlechtem Deutsch gehalten sind: Finger weg. Auch ein fehlendes Impressum ist ein klares Zeichen für Betrüger. Ein Impressum muss die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten.

Außerdem müssen deutsche Shops eine Handelsregisternummer angeben, die Verbraucher unter www.handelsregister.de überprüfen können.

Was können Opfer tun?

Wer schon auf Betrüger hereingefallen ist und ihnen Geld überwiesen hat, sollte laut Verbraucherschützern umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Bestellung sei dies meist noch möglich – bei Lastschrift sogar noch bis zu acht Wochen später.

Zusätzlich sollten Betroffene Belege wie Bestellbestätigung, E-Mails und Screenshots des Angebots sichern. Diese können sie in der nächstgelegenen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen und bei einer Anzeige bei der Polizei einreichen. Das geht auch online über die sogenannte Internetwache.

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