
Der Inhaber eines Internetanschlusses muss auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige die Tat begangen haben.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa
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Der Inhaber eines Internetanschlusses muss auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige die Tat begangen haben.
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