Urteil vom EuGH – Anschluss-Besitzer haftet bei illegalem Filesharing

Illegales Filesharing, Urteil vom EuGH: Anschluss-Inhaber haftbar

Der Inhaber eines Internetanschlusses muss auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige die Tat begangen haben.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa

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