#YouTubeDOWN: "Bitte ruft nicht den Notruf an" – die lustigsten Reaktionen zum Youtube-Ausfall

Langeweile macht bekanntlich kreativ. So auch während des Youtube-Ausfalls in der Nacht  zu Mittwoch. Zahlreiche Nutzer setzen unter dem Hashtag „#YouTubeDOWN“ lustige Tweets ab. Doch was haben die Polizei und eine Pornoseite damit zu tun?

iPads erwartet: Apple kündigt weitere Neuheiten-Präsentation an

Apple hat eine weitere Neuheiten-Präsentation angekündigt, von der ein neues Modell des iPad-Tablets sowie ein Macbook-Laptop erwartet werden.

Das Event am 30. Oktober ist nicht in Kalifornien, sondern in New York angesetzt, wie Apple ankündigte. Der Konzern äußerte sich wie gewohnt nicht dazu, was vorgestellt wird.

Der Finanzdienst Bloomberg hatte allerdings schon vor einiger Zeit geschrieben, dass Apple im Herbst eine Aktualisierung des iPad Pro auf den Markt bringen wolle – der teureren und leistungsstärkeren Version des Tablet-Computers. Es wird erwartet, dass ähnlich wie beim iPhone die Bildschirmränder sehr dünn werden und das Display praktisch die gesamte Frontseite ausfüllt. Entsprechend wird damit gerechnet, dass die Gesichtserkennung FaceID auch beim iPad den bisherigen Fingerabdrucksensor ersetzt.

Außerdem bereitete der Konzern nach Angaben von Bloomberg eine modernisierte Version seines günstigsten Laptops Macbook Air vor. Es ist laut Marktforschern das Apple-Notebook, das sich am meisten verkauft – technisch liegt es aber weit hinter den anderen Modell zurück. Mit aufgefrischten iPads und Laptops könnte Apple auf ein noch profitableres Weihnachtsgeschäft zusteuern, nachdem der Konzern wie gewohnt im September seine neuen iPhone-Modelle vorgestellt hatte.

Tech-Unternehmen: Apple informiert ausführlicher über Datenschutz-Funktionen

Apple verstärkt seine Anstrengungen, sich beim Datenschutz von anderen Tech-Unternehmen abzuheben. Der iPhone-Konzern veröffentlichte eine neue Version seiner Website zu dem Thema mit ausführlichen Informationen zu Datenschutz-Lösungen in diversen Apple-Diensten.

Darin betont Apple unter anderem, dass man möglichst wenig Daten über die Nutzer sammele und viele Informationen nur anonymisiert erhebe. Zudem wird ausführlicher erklärt, in welchen Fällen Daten nur auf den Geräten verarbeitet werden – und wann sowie zu welchen Bedingungen auch Informationen in der Cloud verarbeitet werden.

Apple-Chef Tim Cook betont schon seit einiger Zeit, dass der Konzern sein Geld vor allem mit dem Verkauf von Geräten verdient und nicht auf die Daten seiner Nutzer angewiesen ist. Damit versucht er, eine klare Linie zu Facebook und Google zu ziehen, die beim Datenschutz immer wieder unter Kritik geraten.

Luxemburg: EuGH entscheidet über Haftung für Filesharing der Familie

Muss der Inhaber eines Internetanschlusses auch dann für illegales Filesharing haften, wenn Familienangehörige Zugriff auf den Anschluss hatten? Heute (ab 9.00 Uhr) beantwortet diese Frage der Europäische Gerichtshof.

Nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts kann sich der Anschlussinhaber der Haftung nicht entziehen. Das Grundrecht auf Schutz des Familienlebens dürfe nicht die Haftung für Urheberrechtsverletzungen aushebeln, argumentierte er seinem Gutachten im Juni. (Rechtssache C-149/17)

In dem Fall hatte der Verlag Bastei-Lübbe gegen einen Mann geklagt, über dessen Anschluss ein Hörbuch anderen Internetnutzern über eine Tauschbörse zum Herunterladen angeboten worden sei. Der Inhaber bestreitet das und argumentiert, dass auch seine Eltern Zugriff auf den Anschluss gehabt hätten. Laut bestehender deutscher Rechtssprechung muss wegen des Schutzes von Ehe und Familie keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden. Dadurch wäre die Schuld nicht eindeutig zu klären. Das Landgericht München hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Der zuständige EuGH-Generalanwalt verwies darauf, dass geistiges Eigentum ebenso wie Familienrechte durch die Charta der Grundrechte der EU geschützt seien. Urheberrechtsansprüche müssten daher durchsetzbar sein. «In diesen Fällen müsste das Eigentumsrecht Vorrang vor dem Recht auf Achtung des Familienlebens haben», schrieb der Gutachter. Sollte es keine Auskunft über Familienangehörige geben, müsse der Inhaber des Anschlusses haftbar gemacht werden. Die EuGH-Richter folgen der Einschätzung der Gutachter häufig, aber nicht immer.