Abwehrabteilung: Cyber-Angriffe: Telekom informiert Milionen Kunden monatlich

Die Telekom registriert jeden Monat rund zwei Millionen Hinweise auf Cyber-Angriffe bei ihren Kunden.

Dabei handelt es sich unter anderem um Versuche, sich in das Kundennetz zu hacken und von dort weitere Angriffe zu unternehmen, sagte der Leiter für Cyberabwehr und Lagewesen bei der Telekom, Rüdiger Peusquens. 

Per Brief würden die betroffenen Nutzer unterrichtet und über Möglichkeiten informiert, sich zu schützen. Seit Anfang 2017 unterhält der Konzern eine eigene Abteilung zur Abwehr von Cyber-Angriffen. 1400 IT-Sicherheitsexperten untersuchen Angriffe und entwickeln Produkte und Dienstleistungen zur Abwehr.

Zahlen des IT-Branchenverbands Bitkom zufolge richtete IT-gestützte Kriminalität in Deutschland im vergangenen Jahr einen Schaden von rund 55 Milliarden Euro an – Tendenz steigend. 13 Milliarden Euro betrug demnach der Schaden, der auf deutsche Unternehmen entfiel.

Die Branchenleitmesse für zivile Sicherheit, die Security Essen, legt in diesem Jahr deshalb einen Schwerpunkt auf das Thema Cyberkriminalität. Sie stellt dem Aspekt eine ganze Halle zur Verfügung und veranstaltet dazu eine Konferenz mit Fachleuten, teilte sie am Donnerstag mit. Die Sicherheitsmesse läuft vom 25. bis zum 28. September in Essen.

Affäre am Arbeitsplatz: Intel-Chef Krzanich stürzt über Mitarbeiter-Beziehung

Intel-Chef Brian Krzanich hat seinen Job wegen einer früheren Mitarbeiter-Beziehung verloren. Der 58-Jährige reichte seinen Rücktritt ein, nachdem der Chipkonzern von der Affäre erfuhr.

Der bisherige Finanzchef Robert Swan übernimmt mit sofortiger Wirkung den Chefposten und den Sitz im Verwaltungsrat, wie Intel im kalifornischen Santa Clara mitteilte. Es sei zunächst eine Übergangslösung.

Eine interne Untersuchung habe zwar ergeben, dass die Beziehung einvernehmlich war, Krzanich habe damit jedoch gegen den Verhaltenskodex verstoßen, hieß es. Der 58-Jährige ist seit 1982 für Intel tätig, 2015 war er zum Vorstandschef ernannt worden. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Krzanich hatte sich auf die Fahnen geschrieben, die Abhängigkeit Intels vom seit Jahren schrumpfenden PC-Markt zu verringern. Es gelang ihm jedoch nicht, Intel-Chips doch noch in Smartphones und Tablet-Computer zu bringen – dieses lukrative Geschäft beherrscht Technologie des Chip-Designers ARM. Auch die Wette auf die sogenannten Wearables – tragbare Computer wie Smartwatches – schlug fehl. Intel macht aber gute Geschäfte mit Chips für Rechenzentren und drängt auch ins Cloud-Geschäft. Mit dem Kauf des Autozulieferers Mobileye will sich Intel zudem groß bei der Entwicklung selbstfahrender Autos mitspielen und arbeitet unter anderem an den Roboterwagen von BMW mit.

In die Kritik geriet Krzanich Anfang des Jahres als die schwerwiegenden Sicherheitslücken in der Prozessor-Architektur bei Intel und anderen Anbietern öffentlich wurden. Intel wurde bereits im Sommer 2017 über die Schwachstelle informiert und arbeitete mit IT-Sicherheitsforschern an einer Lösung. Krzanich verkaufte aber noch im Herbst ein Paket von Intel-Aktien – und die Anmeldung dafür erfolgte nachdem der Konzern von der Schwachstelle erfuhr. Der Aktienverkauf wurde kritisiert, weil die Intel-Aktie nach Bekanntwerden der Schwachstelle absackte.

Krzanich ist nicht der erste US-Konzernchef, der über eine Beziehung am Arbeitsplatz stürzt. Bei Boeing wurde Harry Stonecifer 2005 zum Rücktritt gedrängt, nachdem eine Affäre mit einer Mitarbeiterin bekannt wurde. Mark Hurd verlor 2010 den Chefposten beim Computerkonzern Hewlett-Packard, weil der Verwaltungsrat zu dem Schluss kam, dass er Kontakte zu einer externen Mitarbeiterin unter anderem durch falsche Abrechnungen vertuschen wollte.

Änderungen im Telemediengesetz: BGH prüft Haftung bei WLAN-Hotspots und in Anonym-Netzwerk

Der Bundesgerichtshof nimmt das neue Telemediengesetz unter die Lupe und prüft dabei auch die Verantwortung bei Rechtsverstößen im Anonym-Netzwerk Tor.

Bei der BGH-Verhandlung in Karlsruhe ging es um die Frage, ob der Inhaber eines WLAN-Anschlusses wegen Urheberrechtsverletzungen, die andere über seinen Anschluss begangen haben, auch nach neuem Recht auf Unterlassung haftet. Zugleich prüfen die höchsten deutschen Zivilrichter, ob die Neuregelung mit EU-Recht vereinbar ist (Az. I ZR 64/17). Wann der BGH sein Urteil spricht, ist noch nicht bekannt.

In dem im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretenen neuen Telemediengesetz wurde die so genannte Störerhaftung abgeschafft, um die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots zu fördern. Während Betreibern solcher Hotspots bei Rechtsverstößen durch andere nach altem Recht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche drohten, sieht das neue Recht lediglich Sperrungen vor.

Im vorliegenden Fall geht es zunächst um Verstöße nach dem alten Recht: Eine Computerspiel-Firma hat einen Mann auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten verklagt, über dessen Internetanschluss im Jahr 2013 in einer Tauschbörse das Spiel «Dead Island» zum Herunterladen angeboten wurde. Der Anschlussinhaber, der fünf offene WLAN-Hotspots und zwei Übergangspunkte aus dem Tor-Netzwerk ins offene Netz (Tor-Exit-Node) betreibt, weist die Verantwortung von sich: Verschiedene Tor-Nutzer hätten Zugriff auf seinen Internetanschluss.

Bei den Vorinstanzen kam er damit nicht durch: Sie machten ihn als «Störer» haftbar – egal, ob die Rechtsverletzung über seinen offenen WLAN-Hotspot oder den Tor-Exit-Node ging. Dagegen zog er vor den BGH. Was einen in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch angeht, betonte sein Anwalt: «Ein Unterlassungsanspruch nach derzeitigem Gesetz ist ausgeschlossen.»

Aus Sicht des Firmenanwalts hätte der beklagte IT-Fachmann hingegen Maßnahnamen gegen Missbrauch ergreifen müssen: «Er muss gewusst haben, dass Personen Zugang haben, die Rechtsverletzungen begehen.» Dass das anonyme Tor-Netzwerk eine «Gefahrenquelle» für Rechtsverletzungen sei, liege nahe.

Tor-Netzwerke nutzen Menschen, die im Internet keine Spuren hinterlassen wollen. Das können beispielsweise Journalisten und Menschenrechtler in autoritär regierten Ländern sein, aber auch Kriminelle oder sogar Terroristen. Sie selbst bleiben aufgrund mehrfacher Verschlüsselung in der Regel unerkannt. Die «Exit-Nodes» bilden den Endpunkt dieser langen Verschlüsselungskette, die selbst von Geheimdiensten nur schwer überwacht werden kann. Die Betreiber der Übergangsstellen vom Tor-Netz ins offene Netz können dagegen leicht über die IP-Adresse ermittelt werden.