Fernseher, Schuhe, Bücher, Hundefutter: Beim Online-Portal Amazon kann man beinahe alles kaufen. Und wenn der Shopping-Gigant etwas nicht selbst auf Lager hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Drittanbieter dasselbe Produkt anbietet und über Amazon vertreibt. Der Haken: Bislang konnten einige Händler selbst bestimmen, wie und wann ein Artikel retour geschickt werden muss.
Das ändert sich nun. Das Unternehmen will das Einkaufserlebnis verbessern, in dem die Rückgabebedingungen vereinheitlicht werden. Händler müssen nun zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten ein erweitertes Rückgaberecht einräumen, wie das Fachportal „Onlinehändler-News“ berichtet. Das betrifft vor allem jene Verkäufer, die ihre Produkte selbst verschicken und nicht von Amazon versenden lassen (bekannt als FBA, Fulfillment By Amazon). Für die Kunden sind das gute Nachrichten, denn sie müssen nun nicht mehr darauf achten, bei wem sie Artikel gekauft haben.
Das sind die neuen Rücksende-Regeln
Für Kunden wie auch Händler ändert sich mit den neuen Rücknahmebedingungen einiges.
- Kunden können nun ohne Angabe von Gründen innerhalb von 30 Tagen ein Produkt zurücksenden. Nach der Rückgabe wird der gesamte Kaufpreis erstattet.
- Hat das Produkt mehr als 40 Euro gekostet und wurde es innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt, werden zusätzlich die Rücksendekosten erstattet.
- Eine Ausnahme von dieser Regelung sind die Kategorien Schuhe, Kleidung und Handtaschen. Hier bekommen die Kunden die Versandkosten innerhalb von 30 Tagen erstattet, egal wie viel die Artikel gekostet haben.
- Eine weitere Ausnahme gibt es im Weihnachtsgeschäft: Produkte, die zwischen dem 1. November und 31. Dezember verschickt werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgeschickt werden.
Das Portal „Onlinehändler-News“, das sich vornehmlich an Verkäufer richtet, ordnet die neue Regelung folgendermaßen ein: „Amazon ändert […] offensichtlich nicht die Widerrufsbelehrung selbst, bzw. fügt – soweit bekannt – auch keine eigene vorformulierte Fassung ein, sondern wählt die Form einer eigenständigen und vom Widerrufsrecht unabhängigen Rücknahmegarantie.“ Händler sollten am besten auf der Seite ihres Verkäuferprofils die neuen Richtlinien hinterlegen.
Zur Frage „Darf Amazon das?“ schreibt das Portal: „Diese Frage wird uns bei jeder Änderung gestellt und sie lautet fast immer ‚ja‘.“ Am Ende müssten die Händler selbst entscheiden, „ob sie durch die Änderungen die Gefahr einer Abmahnung in Kauf nehmen oder Sanktionen durch Amazon riskieren.“
Taboo Official Trailer Aktuell kann man also noch auf Händler treffen, welche die neuen Regeln nicht eingeführt haben. Langfristig werde Amazon aber vermutlich keine Drittanbieter dulden, die ihren Kunden nicht die freiwillige Rücknahmegarantie einräumen, so die Einschätzung von „Online-Händler-News“.