Urteil mit Folgen: 1:0 für Wutbürger – Gericht verbietet Facebook Löschen von rechtem Kommentar

Facebook und Co. haben es seit Anfang des Jahres nicht leicht. Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) müssen soziale Medien jeden Tag Millionen Posts und Beiträge darauf prüfen, ob sie mit deutschem Recht vereinbar sind. Nun zeigt sich: Zu großzügig dürfen sie dabei auch nicht löschen.

Ein deutsches Gericht hat nun erstmals die Löschung eines Facebook-Kommentars verboten. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag. Demnach erwirkte ein Berliner Facebook-Nutzer vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die es dem Netzwerk untersagt, einen Kommentar des Mannes zu löschen und ihn zu sperren. Die Entscheidung stammt demnach vom 23. März. Sie wurde Facebook dem Bericht zufolge noch nicht zugestellt.

Rechte Meinungen sind nicht gleich Hetze

Facebook-Managerin packt aus 12.25Der Berliner Facebook-Nutzer hatte Anfang Januar auf seinem Account geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“ Facebook hat nach Angaben des Klägers dann den Kommentar gelöscht – weil er damit die Richtlinien des sozialen Netzwerkes verletzt habe. Obendrein gab es eine Sperre für 30 Tage. 

Auch wenn der Beitrag mit Begriffen wie „linken Systemmedien“, dem Vorwurf von Fake-News zu Trump und Zuwanderung sicher eher im rechten Spektrum einzuordnen ist – rechtswidrig ist die Äußerung nicht, entschied das Gericht. Damit kann sich Facebook bei der Löschung nicht mehr nur auf die eigenen Richtlinien berufen.

Der Anwalt des Mannes, Joachim Steinhöfel, betonte, dass man die Meinung nicht teilen müsse und sie auch als polemisch empfinden könne. Trotzdem sei sie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Steinhöfel macht sich bereits seit längerem für Meinungsfreiheit stark, seine eigenen Äußerungen etwa zu Flüchtlingen oder dem Islam sind in der Regel ebenfalls rechts der Mitte einzuordnen.Mark Zuckerbergs Spickzettel_13.30

Mehr Arbeit für Facebook und Co.

Facebook und andere soziale Netzwerke dürften durch das Urteil noch mehr Arbeit bei der Umsetzung des NetzDG bekommen, müssen bei der Löschung nicht mehr nur die eigenen Richtlinien und die Rechtmäßigkeit sondern zusätzlich noch die Meinungsfreiheit bedenken. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Ob Facebook Widerspruch einlegen wird, ist aber noch nicht bekannt.Memes Zuckerberg_16.10

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