BGH-Entscheid – Nutzer haften nicht für offenes WLAN!

Der Bundesgerichtshof hat jetzt für Rechtssicherheit bei offenen WLANs gesorgt

Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, können künftig nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden.
Foto: Martin Schutt / dpa

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