
BILD sagt, welche deutschen Promis in diesem Jahr im sozialen Netzwerk Instagram besonders beliebt waren.
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BILD sagt, welche deutschen Promis in diesem Jahr im sozialen Netzwerk Instagram besonders beliebt waren.
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Der Jahresrückblick „YoutubeRewind“ 2018 ist mit zehn Millionen „Dislikes“ das unbeliebteste Video aller Zeiten.
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Eigentlich soll der Jahresrückblick von YouTube eine Art Dankeschön an die Community sein. Doch in diesem Jahr erlebte die Videoplattform mit dem Video-Zusammenschnitt eine Bauchlandung.
Das «Rewind 2018»-Video ist zum bisher unbeliebtesten Beitrag auf YouTube geworden. Seit der Veröffentlichung am 6. Dezember erhielt der Clip bereits mehr als zehn Millionen Dislikes.
Das achtminütige Video ist unter anderem geprägt von Schauspieler Will Smith, dem Hype um K-Pop oder «Ninja», dem Top-Streamer des Computerspiels Fortnite. Der Beitrag gehe an der Community vorbei, denn es fehlten echte YouTube-Stars, kritisieren zahlreiche User in den Kommentaren.
Bislang galt der Clip zu Justin Biebers Song «Baby» aus dem Jahr 2010 mit 9,8 Millionen Dislikes als unbeliebtestes YouTube-Video. ««Baby» zu entthronen, war nicht unbedingt unser Ziel dieses Jahr», kommentierte YouTube. Man habe gelernt, wie schwierig es sein könne, Inhalte zu produzieren.
Neues Jahr, neues Glück – das gilt auch für den Wettkampf der Streaming-Anbieter. Um sich die Aufmerksamkeit der Kunden zu sichern, setzt Netflix auch im Januar wieder auf frische Inhalte.
Vor allem Fans von Superhelden kommen voll auf ihre Kosten. Los geht es mit dem Klötzchen-Spaß „Der Lego Batman Film“. Mit „Guardians of the Galaxy Vol. 2“ hat Netflix noch einen echten Blockbuster parat. Wer es beschaulicher mag, darf sich auf „Die Schöne und das Biest“ freuen. Der Disney-Klassiker wurde im letzten Jahr neu aufgelegt und kann nun erstmals per Flatrate gestreamt werden.
Und auch Serien-Fans bekommen neuen Stoff. Neben jeder Menge neuer Originale setzt Netflix auch einige der beliebtesten Serien fort. „Grace und Frankie“, „Star Trek: Discovery“, „Unbreakable Kimmy Schmidt“, „Grimm“ und „American Crime Story“ gehen alle in die nächste Runde.
Hier finden Sie alle Neuheiten im Überblick:
Google verfolgt nach Angaben von Firmenchef Sundar Pichai aktuell keine Pläne für den Start einer Suchmaschine in China.
Vor kurzem hatten Medienberichte, wonach Google an einer im Einklang mit Vorgaben der chinesischen Behörden zensierten Internet-Suche arbeite, für heftige Kritik an dem Internet-Konzern gesorgt. Pichai bestritt zugleich nicht, dass Google intern solche Überlegungen anstellte. Und er bezeichnete den Zugang zu Informationen als ein Menschenrecht – was mit der Zeit auch als ein Argument für ein Angebot in China dienen könnte. Google hatte 2010 China verlassen, statt die Suche zu zensieren.
Pichai musste sich bei der Anhörung auch immer wieder gegen Vorwürfe von Republikanern wehren, der Internet-Konzern unterdrücke konservative Meinungen. «Ich führe das Unternehmen ohne jegliche politische Ausrichtung», versicherte er. Unter anderem der texanische Abgeordnete Lamar Smith behauptete, konservative Stimmen würden während der Präsidentschaft von Donald Trump von Google stummgeschaltet.
Einer seiner Kollegen wollte wissen, wieso bei der Suche nach dem Begriff «Idiot» häufig ein Bild von Trump auftauche. Der Abgeordnete Tom Marino warnte Google vor einer Regulierung durch Behörden: «Wenn die Regierung regulierend eingreift, wird das Ihnen nicht gefallen. Einige Demokraten beklagten sich hingegen, dass rechte Nachrichtenseiten zu viel Gewicht bekämen.
Ein weiteres Thema war die Datensammlung durch Google. Der Konzern sauge ein Menge an Nutzerinformationen ein, die «die NSA erröten lassen würde», sagte der Ausschussvorsitzende Robert Goodlatte, ein Republikaner. Pichai entgegnete, Daten würden nur mit Zustimmung der Nutzer erhoben. Bei weiteren Fragen ging es unter anderem darum, was Google gegen russische Propaganda unter anderem im Zuge des US-Präsidentschaftswahlkampfes 2016 unternommen habe.
Vor Pichai wurden bereits unter anderem Mark Zuckerberg und Twitter-Chef Jack Dorsey stundenlang im Kongress befragt. Auch diese Anhörungen brachten wenig konkrete Ergebnisse, während die beiden politischen Parteien sie zum Teil als Plattform für ihre Vorwürfe gegen die Internet-Firmen nutzten.
Künstliche Intelligenz ist nach Einschätzung des Verbands ZVEI auch in der Unterhaltungselektronik ein wesentlicher Treiber des digitalen Wandels.
Der Begriff treffe allerdings auf ein ambivalentes Echo, sagte Kai Hillebrandt aus dem Vorstand des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, zur Vorstellung der Ergebnisse einer YouGov-Umfrage.
So knüpften bislang nur 18 Prozent der Befragten positive Erwartungen mit der Technologie. Wenn es um konkrete Einsatzgebiete mit hohem Alltagsnutzen gehe, zeige sich jedoch ein anders Bild. Es brauche deshalb «überzeugende Nutzungsszenarien».
Den sinnvollen Einsatz von KI im persönlichen Alltag können sich laut Umfrage generell 26 Prozent der Befragten vorstellen. Das größte Interesse bringen die Verbraucher (52 Prozent) intelligenten Navigations-Anwendungen entgegen, wenn es etwa darum geht, Staus und hohes Verkehrsaufkommen zu umfahren.
Die Steuerung von vernetzten Heizungssystemen per Smartphone würden 27 Prozent der Befragten begrüßen. An persönlichen Empfehlungen für das TV-Programm auf Basis der Analyse des Nutzungsverhaltens wären 21 Prozent der Befragten interessiert. Die automatische Nachbestellung von Verbrauchsgütern zum Beispiel über die intelligente Waschmaschine hält allerdings knapp die Hälfte (46 Prozent) für verzichtbar.
Der Studie zufolge, die der ZVEI bei den Marktforschern von YouGov in Auftrag gegeben hat, nutzt jeder sechste Befragte bereits Sprachsteuerung für Geräte in seinem Zuhause. Am häufigsten werden demnach mobile Geräte wie Smartphones per Sprache gesteuert (54 Prozent), gefolgt von Unterhaltungselektronik (32 Prozent) und Smart-Home-Anwendungen (22 Prozent). Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) betätigt Haushaltsgeräte per Sprache. Das größte Interesse liegt demnach bei der Navigation (43 Prozent) und bei der Nutzung von Suchmaschinen (40 Prozent).
Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook erreicht heute (12.00 Uhr) in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH).
Es geht um Spiele anderer Anbieter, die Nutzer über das «App-Zentrum» des Netzwerks ansteuern konnten. Indem sie auf «Sofort spielen» klickten, erklärten sie sich mit der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber einverstanden.
In den Vorinstanzen war der Bundesverband der Verbraucherzentralen deswegen erfolgreich gegen Facebook vorgegangen: Die Nutzer würden nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten weitergegeben würden und was damit passiere, urteilte zuletzt das Berliner Kammergericht. Dagegen wehrt sich Facebook nun in Karlsruhe.
Das Spiele-Center gibt es bis heute. Die Klage richtet sich allerdings gegen eine Version des App-Zentrums von 2012. Seit Mai gilt in der EU zudem die neue Datenschutz-Grundverordnung. Auch das wird möglicherweise eine Rolle spielen. Das Urteil kann am Tag der Verhandlung oder erst später verkündet werden. (Az. I ZR 186/17)