Spott im Netz: Russisches Staatsfernsehen lobt "High-Tech-Roboter" – der ist aber nur ein Mensch im Anzug

Der russische TV-Sender „Russa-24“ hat einen neuen Roboter und seine Fähigkeiten gefeiert. Es stellte sich aber heraus, dass der Roboter gar kein echter Roboter, sondern ein Mann in Kostüm war. Das berichtete der britische „Guardian“ am Mittwoch. Das neue „High-Tech-Wunder“ Boris wurde demnach bei einem Jugendforum für Robotertechnik vorgestellt. Bei der Vorstellung hieß es unter anderem, dass der Roboter sogar gelernt habe, zu tanzen und darin gar nicht mal so schlecht sei. 

„Warum hat der Roboter so viele überflüssige Bewegungen beim Tanzen gemacht?“

Einige Blogger entdeckten aber, so der „Guardian“, dass mit dem im TV-Bericht gefeierten Roboter etwas nicht stimmt. So seien schnell Fragen wie „Wo sind eigentlich die Sensoren?“ oder „Warum hat der Roboter so viele überflüssige Bewegungen beim Tanzen gemacht?“ laut. Kurz darauf wurden Fotos auf Twitter geteilt, die zeigen, wie ein Mann in den Roboter-Anzug schlüpft. Boris ist nicht echt. Oder sollte man besser sagen – echter als das russische Staats-TV dachte? Das Kostüm der Firma „Show Robots“ koste nach Angaben des „Guardian“ etwa 3340 Euro und ist mit Mikrofon und Displays ausgestattet.

Der Bericht über Boris sei am Mittwoch zunächst wieder von dem Youtube-Kanal des Senders verschwunden. Wenige Stunden später sei er dann aber wieder aufrufbar gewesen. In den sozialen Netzwerken verbreitete sich der Bericht in Windeseile. Viele User teilten den Clip und das Foto des Mannes, der in den Roboter-Anzug steigt, zum Beispiel auf Twitter.Twitter-Video Russia-24Ob nur der TV-Sender auf den Fake-Roboter hereingefallen ist oder die Veranstalter den Roboter-Auftritt als authentisch verkaufen wollten, ist unklar. Einem geschulten Auge – auch bei den jüngeren Teilnehmern des Jugendforums – dürfte der Fake aber relativ schnell auffallen.

Quelle:„The Guardian“ / Twitter

Dieser Roboter kann tanzen – so gut, dass es gruselig ist 18.34

Anhörung in Washington: Google-Chef: Aktuell keine Pläne für Suchmaschine in China

Google verfolgt nach Angaben von Firmenchef Sundar Pichai aktuell keine Pläne für den Start einer Suchmaschine in China.

Vor kurzem hatten Medienberichte, wonach Google an einer im Einklang mit Vorgaben der chinesischen Behörden zensierten Internet-Suche arbeite, für heftige Kritik an dem Internet-Konzern gesorgt. Pichai bestritt zugleich nicht, dass Google intern solche Überlegungen anstellte. Und er bezeichnete den Zugang zu Informationen als ein Menschenrecht – was mit der Zeit auch als ein Argument für ein Angebot in China dienen könnte. Google hatte 2010 China verlassen, statt die Suche zu zensieren.

Pichai musste sich bei der Anhörung auch immer wieder gegen Vorwürfe von Republikanern wehren, der Internet-Konzern unterdrücke konservative Meinungen. «Ich führe das Unternehmen ohne jegliche politische Ausrichtung», versicherte er. Unter anderem der texanische Abgeordnete Lamar Smith behauptete, konservative Stimmen würden während der Präsidentschaft von Donald Trump von Google stummgeschaltet.

Einer seiner Kollegen wollte wissen, wieso bei der Suche nach dem Begriff «Idiot» häufig ein Bild von Trump auftauche. Der Abgeordnete Tom Marino warnte Google vor einer Regulierung durch Behörden: «Wenn die Regierung regulierend eingreift, wird das Ihnen nicht gefallen. Einige Demokraten beklagten sich hingegen, dass rechte Nachrichtenseiten zu viel Gewicht bekämen.

Ein weiteres Thema war die Datensammlung durch Google. Der Konzern sauge ein Menge an Nutzerinformationen ein, die «die NSA erröten lassen würde», sagte der Ausschussvorsitzende Robert Goodlatte, ein Republikaner. Pichai entgegnete, Daten würden nur mit Zustimmung der Nutzer erhoben. Bei weiteren Fragen ging es unter anderem darum, was Google gegen russische Propaganda unter anderem im Zuge des US-Präsidentschaftswahlkampfes 2016 unternommen habe.

Vor Pichai wurden bereits unter anderem Mark Zuckerberg und Twitter-Chef Jack Dorsey stundenlang im Kongress befragt. Auch diese Anhörungen brachten wenig konkrete Ergebnisse, während die beiden politischen Parteien sie zum Teil als Plattform für ihre Vorwürfe gegen die Internet-Firmen nutzten.

Verband: Künstliche Intelligenz ist Treiber des digitalen Wandels

Künstliche Intelligenz ist nach Einschätzung des Verbands ZVEI auch in der Unterhaltungselektronik ein wesentlicher Treiber des digitalen Wandels.

Der Begriff treffe allerdings auf ein ambivalentes Echo, sagte Kai Hillebrandt aus dem Vorstand des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, zur Vorstellung der Ergebnisse einer YouGov-Umfrage.

So knüpften bislang nur 18 Prozent der Befragten positive Erwartungen mit der Technologie. Wenn es um konkrete Einsatzgebiete mit hohem Alltagsnutzen gehe, zeige sich jedoch ein anders Bild. Es brauche deshalb «überzeugende Nutzungsszenarien».

Den sinnvollen Einsatz von KI im persönlichen Alltag können sich laut Umfrage generell 26 Prozent der Befragten vorstellen. Das größte Interesse bringen die Verbraucher (52 Prozent) intelligenten Navigations-Anwendungen entgegen, wenn es etwa darum geht, Staus und hohes Verkehrsaufkommen zu umfahren.

Die Steuerung von vernetzten Heizungssystemen per Smartphone würden 27 Prozent der Befragten begrüßen. An persönlichen Empfehlungen für das TV-Programm auf Basis der Analyse des Nutzungsverhaltens wären 21 Prozent der Befragten interessiert. Die automatische Nachbestellung von Verbrauchsgütern zum Beispiel über die intelligente Waschmaschine hält allerdings knapp die Hälfte (46 Prozent) für verzichtbar.

Der Studie zufolge, die der ZVEI bei den Marktforschern von YouGov in Auftrag gegeben hat, nutzt jeder sechste Befragte bereits Sprachsteuerung für Geräte in seinem Zuhause. Am häufigsten werden demnach mobile Geräte wie Smartphones per Sprache gesteuert (54 Prozent), gefolgt von Unterhaltungselektronik (32 Prozent) und Smart-Home-Anwendungen (22 Prozent). Knapp jeder Fünfte (19 Prozent) betätigt Haushaltsgeräte per Sprache. Das größte Interesse liegt demnach bei der Navigation (43 Prozent) und bei der Nutzung von Suchmaschinen (40 Prozent).

«App-Zentrum» im Fokus: Datenschutz-Klage gegen Facebook vor dem BGH

Eine Datenschutz-Klage der Verbraucherzentralen gegen Facebook erreicht heute (12.00 Uhr) in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH).

Es geht um Spiele anderer Anbieter, die Nutzer über das «App-Zentrum» des Netzwerks ansteuern konnten. Indem sie auf «Sofort spielen» klickten, erklärten sie sich mit der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber einverstanden.

In den Vorinstanzen war der Bundesverband der Verbraucherzentralen deswegen erfolgreich gegen Facebook vorgegangen: Die Nutzer würden nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten weitergegeben würden und was damit passiere, urteilte zuletzt das Berliner Kammergericht. Dagegen wehrt sich Facebook nun in Karlsruhe.

Das Spiele-Center gibt es bis heute. Die Klage richtet sich allerdings gegen eine Version des App-Zentrums von 2012. Seit Mai gilt in der EU zudem die neue Datenschutz-Grundverordnung. Auch das wird möglicherweise eine Rolle spielen. Das Urteil kann am Tag der Verhandlung oder erst später verkündet werden. (Az. I ZR 186/17)

Link zu Verleumdungen rechtens: Ex-Bürgermeister gibt jahrelangen Streit mit Google auf

Ein ehemaliger Dorfbürgermeister aus Baden-Württemberg hat einen jahrelangen juristischen Streit gegen Google am Mittwoch aufgegeben.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart dem Mann in einer Berufungsverhandlung klar gemacht, dass er den Suchmaschinenbetreiber nicht dafür verantwortlich machen könne, wenn unter den Suchbegriffen seines Namens in Verbindung mit dem Wort «Balkan» Links zu Texten erscheinen, die verleumderische Äußerungen und Beleidigungen enthalten.

So schlimm die Texte für ihn seien, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Haag, so erwachse daraus kein Anspruch auf Unterlassung und dauerhafte Löschung gegen Google.

Der Ex-Bürgermeister der Gemeinde Hausen ob Verena bei Villingen-Schwenningen zog daraufhin seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Rottweil zurück. «Obwohl das Aufgeben gar nicht zu mir passt», wie er betonte.

Erreichen wollte er mit seinem seit mehreren Jahren andauernden Rechtsstreit, dass der Internetriese die Ergebnislinks zu insgesamt 14 beleidigenden Texten dauerhaft löscht. Das Landgericht Rottweil hatte seine Klage abgewiesen. OLG-Richter Haag sagte am Mittwoch, dass auch die danach erst in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am Sachverhalt nichts ändere.

Der Kläger war 17 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde im Kreis Tuttlingen und zudem Geschäftsführer der Gemeindewerke und Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes. Deshalb habe ihn das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 2001 mit dem Aufbau einer effektiven Verwaltung und der kommunalen Infrastruktur in albanischen Städten beauftragt.

Die für ihn beleidigenden Texte mit Worten wie «Albanermafia» und «Bestechungslobby» stammten von einem Blog, die Urheber seien nicht zu fassen, sagte der Kläger. Er sehe seine Persönlichkeitsrechte verletzt, seine Tätigkeit in Albanien sei stets legal gewesen.