Klingt wie ein Mensch: Googles umstrittene Sprachsoftware Duplex weiter im Test

Google startet breitere Tests mit seiner Sprachsoftware Duplex, die am Telefon von einem Menschen kaum zu unterscheiden ist.

Eine kleine Gruppe von Nutzern werde über den Google Assistant die Duplex-Software zunächst beauftragen können, Öffnungszeiten von Geschäften zu erfragen. Später im Sommer soll es möglich sein, das Sprachprogramm einen Tisch in Restaurant oder einen Termin beim Friseur buchen zu lassen. Das sind einzigen Einsatzbereiche, für die Duplex bisher angelernt wurde.

Duplex wurde bei der Entwicklerkonferenz Google I/O vorgestellt und sorgte für viel Aufsehen – aber auch Debatten über den Einsatz künstlicher Intelligenz im Alltag. In den Test-Anrufen bei Restaurants und Friseursalons, die bei der Google I/O veröffentlicht wurden, klang die Software wie ein Mensch. Dafür sorgt auch, dass sie in den Redefluss Laute wie «ähm» und «mmmh» einwarf. Die Aufzeichnungen lösten Diskussionen darüber aus, ob sich solche Technik grundsätzlich als Roboter zu erkennen geben muss.

Google erklärte nun US-Journalisten bei einer weiteren Demonstration in Kalifornien, die Software werde vorwarnen, dass hier ein digitaler Assistanten anrufe und das Gespräch aufgezeichnet werde. Angerufen werden zudem nur Geschäfte, die sich zur Teilnahme an dem Test bereiterklärt haben.

Kieferorthopäde wehrt sich: Gericht: Google muss Ein-Sterne-Negativ-Bewertung löschen

Ein Arzt kann die Löschung einer negativen Bewertung bei Google verlangen, selbst wenn diese keinen Text enthält. Das Landgericht Lübeck hat in einem solchen Fall dem Kläger recht gegeben und Google auf Unterlassung verurteilt.

Bei Zuwiderhandlung setzten die Richter ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fest.

Google werde die Urteilsbegründung in dem Fall nun genau prüfen, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Weitere Schritte werde man sich offen halten. Zuletzt hatte unter anderem das Landgericht Augsburg in einem ähnlich gelagerten Fall anders entschieden und die Klage eines Arztes abgewiesen.

Bei dem Kläger vor dem LG Lübeck handelt es sich um einen niedergelassenen Kieferorthopäden, der bei Google vergeblich die Streichung einer Ein-Sterne-Bewertung angefordert hatte, die auch auf dem Kartendienst Google Maps erscheint. Auch wenn die Bewertung mit einem Stern keinen Text enthalte, falle sie nicht automatisch unter den Schutz der freien Meinungsäußerung, urteilten die Richter. (Az: I O 59/17)

Unternehmen, Praxen und Geschäfte können bei dem Dienst Google+ ein registriertes Profil anlegen, über das wiederum in Google Maps zusätzliche Infos wie Fotos und Öffnungszeiten ergänzt werden können. Nutzer, die bei Google registriert sind, können dort dann Bewertungen abgeben.

In dem in Lübeck verhandelten Fall hatte ein unbekannter Nutzer ausgerechnet unter dem Namen des Klägers eine negative Ein-Sterne-Bewertung ohne Kommentar abgegeben. Der Kläger geht davon aus, dass die schlechte Bewertung nicht von einem Patienten stammt. Er wertete die Bewertung als geschäftsschädigend und als Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und forderte daraufhin zunächst erfolglos die Löschung durch Google.

Google hatte vor Gericht argumentiert, dass es sich bei der Bewertung um eine nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungsäußerung handele und kein Werturteil enthalte. Dem widersprach das Gericht. In diesem Falle überwiege das Schutzinteresse des Betroffenen, betonten die Richter. Wer immer auch der Absender der Bewertung sei, sie sei geeignet, das Ansehen des Klägers negativ zu beeinflussen.

Das nun bekannt gewordene Urteil war bereits am 13. Juni gesprochen worden. In dem ähnlich gelagerten Verfahren in Augsburg hatten die Richter am 17. Juli die Klage eines Zahnarztes abschlägig entschieden. Der Mediziner sah ebenfalls sein Persönlichkeitsrecht durch eine Negativ-Bewertung ohne Begründung verletzt, zumal diese von einem Nutzer kam, der kein Patient seiner Praxis gewesen sein sollte. Die Augsburger Richter sahen das Recht auf freie Meinungsäußerung als gewichtiger an.

WPA3-Technologie: Das Wlan der nächsten Generation schützt die Nutzer vor der größten Schwachstelle: sich selbst

Wlan-Router sind keine glanzvollen Produkte. Meist stehen sie versteckt unter einem Tischchen oder hängen mit ausgerichteten Antennen direkt an der Internetbuchse. Und doch kann man sich einen Haushalt ohne sie kaum noch vorstellen. Fast alle modernen Geräte werden via Wlan mit dem Internet verbunden, entweder aus Bequemlichkeit (zum Beispiel Fernseher) oder weil sie gar keine klassische Ethernetbuchse mehr besitzen (Smartphones, Tablets). Weltweit gibt es schon jetzt mehr Wlan-fähige Geräte als Menschen (rund zehn Milliarden), durch den Boom der vernetzten Haushaltsgeräte wird es in ein paar Jahren ein Vielfaches davon sein.

Das Problem: Die derzeitige Wlan-Verschlüsselungstechnologie WPA2 hat bereits 14 Jahre auf dem Buckel. Sie ist damit alles andere als zeitgemäß. Dabei ist die Sicherheit eines Netzwerks die Grundvoraussetzung für eine smarte Zukunft. Deshalb hat die Industrieorganisation Wi-Fi Alliance nun das verbesserte Verfahren WPA3 vorgestellt.

WPA3 schützt die Nutzer vor sich selbst

WPA3 behebt einige Fehler und bietet neue Funktionen. So können Geräte ohne eigenen Bildschirm in Zukunft leichter in das eigene Netzwerk eingebunden werden (die Technologie heißt „Wi-Fi Easy Connect“). Dafür genügt es, mit dem Smartphone einen QR-Code auf der Verpackung zu scannen.

Die wichtigste Neuerung fasst das US-Technologiemagazin „Wired“ treffend zusammen, wenn es schreibt, die Nutzer werden nun „vor sich selbst“ geschützt. Denn WPA3 soll das Wlan-System auch dann zuverlässig schützen, wenn Nutzer simple, einfach zu erratende Passwörter verwenden – „123456“ lässt grüßen. Dafür wird auf das sogenannte SAE-Verfahren (Simultaneous Authentication of Equals) gesetzt, das die Sicherheit beim Schlüssel-Tausch zwischen zwei Geräten verbessert.Passwortsicherheit_1225

Hackern wird es nun erschwert, in Wlan-Netze einzubrechen: Bislang konnte man das Passwort mittels einer sogenannten Wörterbuchattacke knacken, bei der Millionen mögliche Passwörter ausprobiert wurden, ohne mit dem eigentlichen Wlan verbunden zu sein. Mit WPA3 ist das nicht mehr möglich. Nun muss der Angreifer zwingend mit dem Netzwerk verbunden sein und jedes Passwort einzeln schicken. Das erschwert das Knacken des Kennworts deutlich.

WPA3 soll ab 2019 durchstarten

Erste Geräte mit dem neuen Standard könnten noch in diesem Jahr verfügbar sein. Bis es sich als neuer Standard durchgesetzt hat, wird es aber noch ein paar Jahre dauern. Um vom neuen WPA3-Standard zu profitieren, muss man entweder auf ein Update der Geräte hoffen oder neue Hardware kaufen. Immerhin ist WPA3 abwärtskompatibel mit WPA2, neue Geräte können also problemlos mit älterer Hardware innerhalb eines Netzwerks zusammenarbeiten.Passwort-Richtlinien_16.10Uhr

Gigant der Lüfte: Antonow AN-225 – neue Hoffnung für das größte Flugzeug der Welt

Wo die Antonow AN-225 landet, sorgt sie für Staunen. Flugzeugfans warten stundenlang, um einen Blick auf den einschwebenden Giganten werfen zu können. Und das obwohl die AN-225 alles andere als eine Neuigkeit ist. Inzwischen hat sie 30 Dienstjahre auf dem Buckel. Nur ein einziges Exemplar wurde von dem Frachtflugzeug gebaut.

Nun berichten ukrainische Medien, dass der Hersteller Antonow mal wieder Anstrengungen unternimmt, das Geld aufzutreiben, das nötig wäre, ein weiteres Exemplar zu bauen. Genau genommen: ihn fertigzustellen. Denn das Programm wurde im vollen Lauf angehalten. 1988 flog die AN-225 zum ersten Mal. Entwickelt wurde der Riesen-Jet, um die sowjetische Raumfähre Buran im Huckepack-Verfahren ins All zu bringen. Mit der Implosion der UdSSR endeten auch die sowjetischen Weltraumpläne abrupt.FS AN-225

Abruptes Ende

Alexander Galunenko war der erste Mann, der das Flugzeug flog. Er sagte der „BBC„: „Als die UdSSR zusammenbrach, wurden das Programm und die Finanzierung eingestellt, da der Bedarf für dieses Flugzeug nicht mehr da war.“ Galunenko erinnert sich in dem Beitrag an den Flug, mit dem er die AN-225 zum ersten Mal in die Vereinigten Staaten brachte: „Wir wurden zu einer Luftfahrtmesse nach Oklahoma eingeladen und die Medien berichteten, dass das größte Flugzeug der Welt kommen würde, was eine Masse von Menschen anzog“, sagte er der „BBC“. „Alle diese Leute dachten natürlich, dass das größte Flugzeug der Welt von der Firma Boeing gebaut wurde. Wir mussten ihnen dann erklären, dass es von Antonow gebaut wurde, und sie fragten uns: „Woher kommt Antonow?“ Wir antworteten: „Es ist eine Firma in Kiew“, also fragten sie uns als nächstes: „Und was ist denn Kiew?“ Wir haben ihnen gesagt: „Kiew ist in der Ukraine“, und natürlich fragten sie weiter: „Aber was ist die Ukraine?““.

Seitdem verstauben die fast fertigen Burans in einem vergessenen Hangar des Kosmodroms Baikonur. Nur die eine AN-225 fliegt seitdem. Möglich ist das, weil es sich bei dem Giganten um eine vergrößerte Version eines sowjetischen Militärtransporters handelt. Nur so konnte man das Unikat warten und mit Ersatzteilen versorgen.

Bau eines weiteren Transporters in der Ukraine

Luftfahrtausstellung2018_17.00In Kiew hat man die AN-225 allerdings nicht vergessen. In den Hangars des Herstellers lagern zahlreiche Bauteile. Der Rumpf einer weiteren AN-225 wartet seit 30 Jahren auf seine Fertigstellung. Mit ihrer Nutzlast von 250 Tonnen ist sie konkurrenzlos auf der ganzen Welt. Eine Finanzierungsrunde soll nun 300 Millionen Dollar auftreiben, um den Bau wieder aufzunehmen.

Doch die nach wie vor schwierige Lage in der Ukraine setzt Antonow zu. Schon vor zwei Jahren gab es daher ein Projekt, um den Bau der großen Lufttransporter voranzubringen. Damals hatten Antonow aus Kiew und Aviation Industry Corporation of China einen Vertrag für ein Gemeinschaftsunternehmen abgeschlossen, das sämtliche Rechte an der AN-225 beinhalten sollte. Doch der Käufer, die Aviation Industry Corporation of China (AICC) will nicht das alte Modell neuauflegen, sondern plant eine grundlegende Erneuerung des Jets sowie einen Bau in China und nicht in Kiew. Der chinesische Käufer habe die letzten Jahre damit verbracht, die ursprünglichen Entwürfe zu überarbeiten. Dem Präsidenten von AICC, Zhang Yousheng, zufolge ist der Bau von 1000 Schwerlastflugzeugen in den nächsten zehn Jahren geplant.

Zurück zur Raumfahrt

Sollte das geschehen sein, dürfte kein Land der Welt eine vergleichbare strategische Transportflotte besitzen. Gleichzeitig soll die chinesische AN-225 wieder zu ihrer ursprünglichen Bestimmung, nämlich der Raumfahrt, zurückkehren. „Die AN-225 kann für Flüge in großer Höhe ausgerüstet werden und sie kann dann kommerzielle Satelliten in einer Höhe von etwa 12.000 Meter starten“, sagte Zhang der „BBC“. Der Start vom Flugzeug aus ist wesentlich flexibler was die Zeiten angeht als der Start vom Boden. Außerdem würden die Startkosten erheblich reduziert.

Wird das chinesische Programm Wirklichkeit, wäre die AN-225 endgültig von Kiew getrennt. Die derzeitigen Finanzierungsgespräche sind die letzte Chance, dass zumindest einer der Giganten noch von der Firma gebaut wird, die ihn erfunden hat.Magnet 1809

Vorwurf der Kopie: Apple und Samsung legen jahrelangen Patentstreit bei

Apple und Samsung haben ihren zähen Patentstreit in den USA nach mehr als sieben Jahren beigelegt. Die Konditionen der außergerichtlichen Einigung wurden nicht bekannt. Die zuständige kalifornische Richterin Lucy Koh ordnete die Einstellung des Verfahrens ein.

Es ging auf eine Klage von Apple vom April 2011 zurück. Der US-Konzern warf darin dem südkoreanischen Konkurrenten Samsung vor, Design und Technik des iPhone und iPad kopiert zu haben. Die Streitigkeiten außerhalb der USA hatten die beiden Smartphone-Schwergewichte bereits 2014 beigelegt und seitdem auch keine neuen Klagen in Amerika mehr eingereicht.

In dem jetzt eingestellten Verfahren hatte Apple von kalifornischen Geschworenen 2012 gut eine Milliarde Dollar zugesprochen bekommen. Samsung legte Berufung ein, der Fall ging bis zum Obersten Gericht der USA. Es entschied, dass über einen Teil der Summe neu verhandelt werden müsse. Apple entschied jedoch auch diese Runde für sich – die Geschworenen sprachen dem Konzern im Mai 539 Millionen Dollar zu. Samsung verzichtete mit der außergerichtlichen Einigung darauf, diese Entscheidung anzufechten.

Die Unternehmen kommentierten die Einigung nicht. Apple verwies lediglich auf die Stellungnahme zur 539-Millionen-Entscheidung. Damals hatte der Konzern bekräftigt, dass Samsung das iPhone-Design kopiert habe und es bei dem Fall um mehr als nur Geld gegangen sei.

Apple-Gründer Steve Jobs wollte mit der Klage die Position von Apple im Smartphone-Geschäft verteidigen: Das iPhone hatte die Handy-Branche mit seinem großen Touchscreen und dem Verzicht auf eine Tastatur umgekrempelt. Doch relativ schnell kamen unter anderem von Samsung Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android mit ähnlichen Funktionen und ähnlicher Optik auf den Markt. Jobs bezeichnete Android laut seinem Biografen Walter Isaacson als «gestohlenes System» und zog gegen den Marktführer Samsung vor Gericht.

Die Entscheidung der Geschworenen im August 2012 war auf den ersten Blick ein Triumph für Apple. Sie stellten fest, dass Samsung mit mehreren Geräten geschützte Designmuster des iPhone verletzt habe. Auch das typische Aussehen der Bildschirm-Oberfläche mit den App-Symbolen sei kopiert worden. Außerdem ging es damals um die Bedienung von Smartphones: Samsung verletzte nach Ansicht der Geschworenen Patente für das Hineinzoomen in einzelne Inhalte durch doppeltes Antippen oder auseinanderziehen mit zwei Fingern. Ebenso kopiert sahen sie eine Funktion, bei der angezeigte Inhalte wieder in die ursprüngliche Position zurückspringen, wenn sie über den Bildschirmrand gezogen werden.

Das Verfahren sorgte kurzzeitig dafür, dass einige solche Bedienfunktionen von Android-Telefonen verschwanden. Die Anbieter fanden jedoch schnell Wege, die Patente zu umschiffen. Apple und auch andere Unternehmen in Patentklagen mussten insgesamt die Erfahrung machen, dass mit den kurzen Produktzyklen in der Branche selbst positive Gerichtsentscheidungen oder Verkaufsverbote ein stumpfes Schwert sein können. Samsung blieb der weltgrößte Smartphone-Anbieter – und wird von Apple nur regelmäßig im Weihnachtsquartal überholt, wenn neue iPhone-Modelle auf den Markt kommen. Zugleich sichert sich Apple den Großteil der Gewinne im Smartphone-Geschäft.

Im Wettbewerb der Betriebssysteme zwischen Google und Apple kommt es unterdessen immer wieder vor, dass sie bei den jährlichen Aktualisierungen Funktionen nachziehen, die zunächst bei der Konkurrenz eingeführt wurden. Apple steckt aktuell noch in einem Patentkonflikt mit dem Chipspezialisten Qualcomm. Hier sind Vorwürfe der Patentverletzung auf beiden Seiten aber eher ein Instrument im Streit um die Höhe von Lizenzzahlungen.

Auf 250 Millionen Dollar: Oculus-Kauf: Richter halbiert Strafzahlung

Im Streit um die Entwicklungsgeschichte der VR-Brille Oculus hat ein US-Richter die einer Spielefirma zugesprochene Zahlung auf 250 Millionen Dollar halbiert.

Davon profitieren vor allem die Oculus-Mitgründer Brendan Iribe und Palmer Luckey, die nach der ursprünglichen Entscheidung der Geschworenen jeweils 150 und 50 Millionen Dollar zahlen sollten. Die restlichen 50 Millionen Dollar des nun gestrichenen Betrags entfielen auf die Firma Oculus selbst.

Facebook-Chef Mark Zuckerberg setzt große Hoffnungen in die virtuelle Realität, bei der Nutzer mit Hilfe von Spezialbrillen in digitale Welten eintauchen können. Deshalb kaufte Facebook den Branchenpionier Oculus im Frühjahr 2014 für rund zwei Milliarden Dollar. Die VR-Brille Oculus Rift kam nach jahrelanger Entwicklung und massiven Investitionen schließlich im Frühjahr 2016 in den Handel.

Die Firma ZeniMax hatte in ihrer bereits 2014 eingereichten Klage erklärt, die Oculus-Brille sei nur dank bei ihr entwickelter Technologien möglich geworden. Geschworene in Texas hatten ZeniMax im Februar vergangenen Jahres insgesamt 500 Millionen Dollar zugesprochen.

Richter Ed Kinkeade betätigte nun am Mittwoch (Ortszeit) den Betrag von 200 Millionen Dollar für Vertragsbruch und 50 Millionen Dollar für Copyright-Verletzung. Die zweite Hälfte war ZeniMax gewährt worden, weil die Oculus-Gründer in einem frühen Werbevideo auf der Finanzierungsplattform Kickstarter unerlaubt Logos der Firma verwendet hatten. Der Richter entschied jedoch, dass die Kläger keinen dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schaden nachweisen konnten und setzte sich über die Geschworenen-Entscheidung hinweg.

Klimageräte: Klimaanlagen bei Warentest – so einfach kann man wieder kühl schlafen

Die Stiftung Warentest hat sich Klimageräte zum „Nachrüsten“ angesehen. Gemeint sind Geräte, mit denen man ein schon bestehendes Haus oder eine Wohnung abkühlen kann und die nicht schon beim Bau integriert werden. Die gute Nachricht: Das funktioniert durchaus. Doch es gibt mehrere große „Aber“.

Warentest denkt an den Umweltschutz

Das erste „Aber“ bei den Warentestern ist der Klimaschutz. Dem setzten die Kühlgeräte gleich doppelt zu. Sie verbrauchen Strom. Wer den Sommer in einer glutheißen Wohnung aussitzt und lüftet, tut mehr für das Weltklima, als jemand der sich seine Wohnstätte behaglich runterkühlt.

Obendrein benutzen manche Klimageräte das klimaschädliche Kühlmittel R 410 A. Solange es in der Anlage bleibt, schadet es zwar nicht, sollte es aber entweichen, ist es ein echter Klimakiller.

In dem Test weisen die Warentester darum gleich mehrfach auf alternative Methoden zur Kühlung hin, mit denen Mieter allerdings gar nichts anfangen können und die auch für Eigentümer nicht leicht umzusetzen sind. In Kürze: Besser als eine Klimaanlage wäre eine super-gedämmte Wohnung, deren Fensterflächen verdeckt werden können und die am besten noch von großen Bäumen beschattet wird. Das ist richtig, aber wer es in der nächsten Woche kühl haben möchte, wird kaum einen Baum für den Schatten pflanzen können.

Zwei Wege zur kühlen Wohnung

Bleiben also doch nur die Klimageräte. Sie zerfallen in zwei Gruppen: Splitgeräte und Monoblöcke. Ein Monoblock sieht aus wie ein kleiner Kühlschrank. Ihn kann man im Elektrohandel oder Baumarkt kaufen. Er benötigt keine Installation. Das Gerät wird in der Steckdose angeschlossen und gut. Dafür arbeiten Monoblöcke schlechter und verbrauchen deutlich mehr Strom.

Die technisch bessere Lösung ist ein Split-Gerät. Hier befindet sich ein Bauteil in der Wohnung und ein zweites ist außerhalb angebracht. Für die Installation benötigt man die Einwilligung des Eigentümers und einen Handwerker. Der ist wegen des Kältemittels vorgeschrieben.

Dafür sind die Split-Geräte ungleich leistungsfähiger als die Monoblöcke. Den Raum von Warentest kühlten sie in zehn bis 16 Minuten um zehn Grad ab. Monogeräte benötigten für die gleiche Aufgabe zwischen 45 und 105 Minuten. Der Testraum ist mit 14 qm relativ klein, überschlägt man das Ergebnis auf einen Raum von 30 qm wird klar: Ein Splitgerät dürfte ihn bei Bedarf noch ausreichend schnell runterkühlen (30 Minuten), ein Monoblock müsste hingegen schon Stunden zuvor angeschaltet sein. Dafür kosten die Splitgeräte mit guter Kühlleistung im Test auch zwischen 2300 und 2500 Euro. Eine Menge Geld.

Unsere Meinung: Wegen des deutlich geringeren Stromverbrauchs sind Split-Geräte dennoch zu empfehlen. Vor allem wenn mehrere Zimmer dauerhaft gekühlt werden sollen. Auch wenn nur das Schlafzimmer zum Einschlafen runtergekühlt werden soll, haben sie deutliche Vorteile. Das Gerät läuft 15 Minuten und sobald man sich zur Ruhe legt, könnte man es wieder ausschalten.

Das beste Split-Gerät im Test stammt von Panasonic (CS-Z25TKEW) und kostet 2500 Euro. Es ist besonders energieeffizient und leistet sich dafür Schwächen beim Heizen. Der Gebrauch einer Klimaanlage zum Heizen ist in Südländern üblich, in Deutschland ist dieses Feature häufig unwichtig.

Auf den ersten Blick einfacher

Deutlich einfacher und billiger sind die Monoblöcke. Wie erwähnt kühlen sie wesentlich langsamer und verbrauchen sehr viel mehr Strom. Dazu haben sie einen weiteren Nachteil: Klimaanlagen dieser Art produzieren kalte Luft, die sie mit einem Ventilator im Raum verteilen. Doch bei diesem Prozess entsteht Abwärme. Beim Split-Gerät außerhalb der Wohnung, beim Monoblock im Zimmer. Diese Abwärme muss mit einem Schlauch nach außen abgeleitet werden. Wenn man kein fünf Zentimeter breites Loch in die Wand bohren will, muss dafür das Fenster geöffnet bleiben. Durch den offenen Spalt dringt vor allem am Tage warme Luft in das gekühlte Zimmer.

Mit speziellen Sets kann man versuchen, das geöffnete Fenster abzudichten. Das geht bei vertikalen Schiebefenstern sehr einfach. Für die in Deutschland gebräuchlichen Drehkippfenster sind die beigelegten Sets unbrauchbar. Für etwa 20 bis 30 Euro kann man entsprechende Stoffabdichtungen für Drehkippfenster erwerben. Schlauch und Stoffverkleidung sind aber sehr auffällig. Wenn man das Fenster öffnen will, muss die Verkleidung wieder entfernt werden. Dazu muss die Stoffverkleidung entlang eines Klettbandes abgenommen werden. Auch an der oberen Kante des Fensters, für Senioren eine unlösbare Aufgabe.

Kurzum: Auch der Monoblock hat ein Installationsproblem.

Ist das Abluftproblem gelöst, kühlen auch die Monoblöcke – allerdings zu hohen Stromkosten.  Das beste Gerät im Test mit der Note 2,8 stammt von D’Longhi (PAC EX 100 Silent). Es kostet allerdings auch stolze 825 Euro. Da sollte man sich den zweitplatzierten Monoblock von Comfee (Eco Friendly) ansehen, er kostet nur 350 Euro und erreicht immerhin die Note 2,9.

Installation von Klimaanlagen ist das Problem

Die Preise der Split-Geräte sind sehr hoch, aber Vorsicht, wenn Sie eines dieser Geräte irgendwo billiger bekommen. Split-Geräte werden über Installateure vertrieben. Daher haben die Warentester Preise angegeben, die eine einfache Installation umfassen. Wenn Sie ein Split-Gerät im Internet billig bestellen, kommen die Kosten für die Installation noch zum Kaufpreis hinzu. Wenn Sie überhaupt einen Klimatechniker finden, der das Fremdgerät einbaut.

Ein leistungsfähiges Split-Gerät von Comfee (MSR23-18HRDN1-QE) für bis zu 60 qm große Räume kann man mit Connector-Kit für 733 Euro erwerben. Allerdings ohne die Installation durch den Fachmann, den die EU-Verordnung eigentlich vorsieht. Unabhängig von EU-Regelungen kann nur ein versierter Heimwerker so ein Gerät auch anschließen. 

Natürlich gibt es auch jede Menge Tricks, um eine Wohnung kühl zu halten. Aber denken Sie daran: Nur ein Klimagerät produziert unproblematische Kälte. Feuchte Tücher führen zu dem Effekt der Verdunstungskühle, bringen bei regelmäßigem Gebrauch aber sehr viel Feuchtigkeit in die Wohnung. Und Ventilatoren setzen nur die warme Luft in Bewegung.

Wohnung kühl halten ohne Klimaanlage 9.25

Streaming: Nach WM-Aus: Das sind die Fußball-Alternativen bei Netflix und Amazon Prime

Es ist ein Trauerspiel: Nach der Niederlage gegen Korea musste Weltmeister Deutschland die Fußball-Weltmeisterschaft schon in der Vorrunde verlassen. Viele Zuschauer dürften damit das Interesse an der WM weitgehend verloren haben – und wie gewohnt Abends bei Netflix und Amazon Prime reinschauen. Leider haben auch die im Juli nicht besonders viel zu bieten.

Klar, Fans einzelner Serien kommen wie immer auf ihre Kosten. So geht etwa der Netflix-Klassiker „Orange is the New Black“ in die sechste Runde. Die allgemeine Begeisterung um Piper Chapman und ihre Mitinsassen ist in den letzten Jahren aber merklich abgekühlt. Auch Amazon ist an der Serien-Front diesmal eher dünn aufgestellt.

Etwas besser sieht es bei den Filmen aus. Mit „Mother“ bringt Amazon den verstörenden, von Kritikern viel gelobten Film mit Jennifer Lawrence zum ersten Mal als Teil einer Flatrate. Zudem hat man einige weitere Neuheiten exklusiv. Bei Netflix gibt es ebenfalls tolle Filme, die meisten haben allerdings bereits ein paar Jahre auf dem Buckel. Trotzdem dürfte für jeden Geschmack etwas dabei sein.

Netflix: Neue Serien im Juli

Amazing Interiors, Staffel 1 – ab 20. Juli 

Anne with an E, Staffel 2 – ab 6. Juli 

Archer, Staffel 9 – ab 31. Juli 

Bates Motel, Staffel 5 – ab 1. Juli 

Broadchurch, Staffel 3 – ab 1. Juli 

Comedians in Cars Getting Coffee, Staffel 10 – ab 6. Juli 

Das römische Reich – Eine blutige Herrschaft, Staffel 2 – ab 27. Juli

Der Pate von Bombay, Staffel 1 – ab 6. Juli 

Die Patchworkfamilie, Staffel 2 – ab 15. Juli 

El Chapo, Staffel 3 – ab 27. Juli 

Good Girls, Staffel 1 – ab 3. Juli 

Jimmy – Die wahre Geschichte eines wahren Idioten, Staffel 1 – ab 20. Juli 

Orange is the New Black, Staffel 6 – ab 27. Juli 

Samantha!, Staffel 1 – ab 6. Juli 

Sugar Rush, Staffel 1 – ab 13. Juli 

Terrace House – Alte und neue Türen, Teil 3 – ab 31. Juli 

The Comedy Lineup, Staffel 1 – ab 3. Juli 

The Joel McHale Show with Joel McHale, Teil 2 – ab 15. Juli 

Welcome to the Family, Staffel 1 – ab 27. Juli 

Amazon Prime Video: Neue Serien im Juli

​Lucifer​, Staffel 3, Teil 1 – ab 20. Juli 

ElBulli: Die Geschichte eines Traums, Staffel 1 – ab 2. Juli 

Once Upon A Time​, Staffel 1 bis 4 – ab 1. Juli ​​

The Fosters​, Staffel 1 bis 3 – ab 15. Juli 

The Magicians​, Staffel 2 – ab 1. Juli 

The Royals​, Staffel 4 – ab 1. Juli 

Netflix: Neue Filme im Juli

12 Years a Slave – ab 1. Juli 

2 Fast 2 Furious – ab 1. Juli 

American Hustle – ab 1. Juli 

American Sniper – ab 24. Juli 

Amistad – Das Sklavenschiff – ab 15. Juli 

Babel – ab 1. Juli 

Brügge sehen… und sterben? – ab 1. Juli 

Casino – ab 1. Juli 

Das fünfte Element – ab 12. Juli 

Das Vermächtnis des Weißwedelhirschjägers – ab 6. Juli 

Der Fremde – ab 19. Juli

Die Haut des Wolfes – ab 6. Juli 

Die Mumie – ab 1. Juli 

Die Mumie – Das Grabmal des Drachenkaisers – ab 1. Juli 

Die Mumie kehrt zurück – ab 1. Juli 

El Aviso: The Warning – ab 24. Juli 

Extinction – ab 27. Juli 

Fast & Furious – Neues Modell. Originalteile. – ab 1. Juli 

Fast & Furious Five – ab 1. Juli 

Father of the Year – ab 20. Juli 

Five Elements Ninjas – Ren zhe wu di – ab 23. Juli 

Gegen jede Regel – ab 1. Juli 

Ghost Rider – ab 1. Juli 

Gravity- ab 17. Juli 

How It Ends – ab 13. Juli 

Jupiter Ascending – ab 24. Juli 

Legend of Tarzan – ab 1. Juli 

Nightcrawler – Jede Nacht hat ihren Preis – ab 1. Juli

Nymphomaniac – Vol. I – ab 1. Juli 

Nymphomaniac – Vol. II – ab 1. Juli 

Poltergeist – ab 1. Juli 

Prisoners – ab 2. Juli

Ring 2 – ab 22. Juli 

Suicide Squad – ab 15. Juli 

Terminal – ab 1. Juli 

The American – ab 1. Juli 

The Fast and the Furious – ab 1. Juli 

The Fast and the Furious – Tokyo Drift – ab 1. Juli 

The Transporter – ab 1. Juli 

Total Recall – Die totale Erinnerung – ab 1. Juli 

Amazon Prime Video: Neue Filme im Juli

Der andere Liebhaber​ – ab 18. Juli 

Die glorreichen Sieben – ab 26. Juli 

Duff: Hast du keine, bist du Eine​ – ab 9. Juli 

Escobar: Paradise Lost​ – ab 9. Juli 

Immer noch eine unbequeme Wahrheit – Unsere Zeit läuft​ – ab 18. Juli 

Logan Lucky – ab 25. Juli 

Mother! – ab 25. Juli 

Ouija: Ursprung des Bösen​ – ab 1. Juli 

Pixels​ – ab 31. Juli 

Popstar: Never Stop Never Stopping​ – ab 1. Juli 

Suburbicon – ab 9. Juli 

The Raid – ab 1. Juli 

The Raid 2​ – ab 1. Juli 

Netflix: Neuheiten für Kinder im Juli

Cupcake und Dino – Dienste aller Art, Staffel 1 – ab 27. Juli 

Die Abenteuer des Captain Underpants, Staffel 1 – ab 13. Juli 

Luna Petunia – Rückkehr nach Amazia, Staffel 2 – ab 20. Juli 

Zoe und Raven – Freiheit im Sattel, Staffel 2 – ab 6. Juli 

Amazon Prime Video: Neuheiten für Kinder im Juli

Die Dschungelhelden – ab 20. Juli 

Hotel Transsilvanien – ab 5. Juli 

Kubo der tapfere Samurai – ab 2. Juli 

Netflix: Neue Dokus im Juli

Drug Lords, Staffel 2 – ab 10. Juli 

Juventus Turin – Der Rekordmeister, Teil B – ab 6. Juli 

Last Chance U – EMCC & Life After – ab 20. Juli 

Last Chance U – INDY, Teil 1 – ab 20. Juli 

Somebody Feed Phil: The Second Course – ab 6. Juli 

The Bleeding Edge – Das Geschäft mit der Gesundheit – ab 27. Juli 

Netflix: Neuheiten für Kinder im Juli

Cupcake und Dino – Dienste aller Art, Staffel 1 – ab 27. Juli 

Die Abenteuer des Captain Underpants, Staffel 1 – ab 13. Juli 

Luna Petunia – Rückkehr nach Amazia, Staffel 2 – ab 20. Juli 

Zoe und Raven – Freiheit im Sattel, Staffel 2 – ab 6. Juli 

Netflix: Neue Stand-Up-Comedy im Juli

Iliza Shlesinger: Elder Millennial – ab 24. Juli 

Jim Jefferies: This is Me Now – ab 13. Juli 

Netflix: Neue Stand-Up-Comedy im Juli

Iliza Shlesinger: Elder Millennial – ab 24. Juli 
Jim Jefferies: This is Me Now – ab 13. Juli