
Seit dem Fall des Routerzwangs am 1. August können Sie einen Router Ihrer Wahl verwenden. Welcher Modelle die besten sind, klärt der Test.
Foto: Hersteller
News aus der digitalen Welt

Seit dem Fall des Routerzwangs am 1. August können Sie einen Router Ihrer Wahl verwenden. Welcher Modelle die besten sind, klärt der Test.
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Seit dem 1. August 2016 ist Schluss mit dem Routerzwang für Internetkunden. Lesen Sie, warum sich ein neuer Router lohnt.
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Der Patentstreit zwischen dem Schweizer Technologieunternehmen Kudelski und dem US-Giganten Apple ist vom Tisch. Kudelski hat mit Apple ein entsprechendes Lizenzabkommen abgeschlossen, teilte das Unternehmen in Cheseaux-sur-Lausanne und Phoenix mit.
Kudelski hatte Apple in Deutschland 2014 verklagt, weil der US-Konzern beim Betriebssystem iOS und dem iPhone gegen Urheberrechte der Schweizer verstoßen haben soll. In den USA war eine ähnliche Klage anhängig. Der US-Konzern hatte daraufhin beim Bundespatentgericht in München den Versuch unternommen, die Patente von Kudelski als ungültig erklären zu lassen.
Finanzielle Details der Einigung mit Apple teilte Kudelski nicht mit. Mit dem Abkommen seien alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg geräumt. Kudelski ist auf Verschlüsselungssoftware spezialisiert und hat seit 2012 eine ganze Reihe von Patentprozessen gegen mehrere Technologiekonzerne am Laufen.
Händler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. I ZR 110/15 und I ZR 140/14)
In dem einen Fall stand neben einer Armbanduhr für 19,90 Euro als «unverbindliche Preisempfehlung» durchgestrichen ein Preis von 39,90 Euro, dazu der Hinweis «Sie sparen: EUR 20,00 (50%)». Diese Angabe macht nicht der Verkäufer, sondern Amazon.
Ein Mitbewerber verklagte den Anbieter, weil die Uhr zu dem Zeitpunkt ein Auslaufmodell war, das in den Preislisten des Fachhandels nicht mehr geführt wurde. Der angebliche Herstellerpreis führe Verbraucher in die Irre. Der BGH sah den Verkäufer in der Pflicht: Ihm habe klar sein müssen, dass er auf der Plattform die Gestaltung seines Angebots nicht voll beherrschen könne. Eine regelmäßige Kontrolle könne daher erwartet werden.
Ganz ähnlich entschieden die Karlsruher Richter im Fall eines Händlers, dem ein unbekannter anderer Nutzer zu der angebotenen Computermaus einen falschen Markennamen dazugeschrieben hatte. Der Markeninhaber klagte – mit Erfolg. Der Anbieter habe eine «Überwachungs- und Prüfungspflicht», urteilten die BGH-Richter.
Die Foto-App Instagram hat ihr Angebot um die Funktion «Stories» erweitert, die an den Konkurrenten Snapchat erinnert. Nutzer können dabei Fotos und Video für eine Slideshow zusammenstellen, wie das Unternehmen am Dienstag in einem Blogeintrag mitteilte.
Die Inhalte würden nach 24 Stunden gelöscht. Durch verschiedene Werkzeugeinstellungen können die Bilder kreativ bearbeitet und etwa mit Schriftzügen, bunten Herzen oder witzigen Sprechblasen ergänzt werden. Die Foto-App Instagram gehört zu Facebook und hat mehr als 500 Millionen Nutzer.
Das neue Feature sieht ähnlich aus wie das Angebot der Social-Media-App Snapchat, die mit von allein verschwindenden Bildern populär geworden ist. Auch dort gibt es den beliebten Bereich Stories, bei dem veröffentliche Inhalte 24 Stunden sichtbar bleiben. Snapchat ist – auch wegen der Möglichkeit der lustigen Bildbearbeitung – besonders bei jüngeren Leuten populär und kommt laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht des Finanzdienstes Bloomberg auf 150 Millionen Nutzer täglich.
Bei Facebook blieben Versuche, Snapchat eine eigene App mit verschwindenden Bildern entgegenzusetzen, erfolglos.
Samsung ist in diesem Jahr früh dran: In den vergangenen Jahren zeigten die Südkoreaner ihr neues Smartphone-Flaggschiff meist im Rahmen der IFA in Berlin, diesmal hat man das Launch-Event einen ganzen Monat nach vorne gezogen. Am Dienstag enthüllte Samsung in New York das Premium-Phablet Galaxy Note 7, mit dem der Konzern der nächsten iPhone-Generation Paroli bieten will.
Die größte Überraschung des Galaxy Note 7 ist der Name. Denn ein Galaxy Note 6 gibt es nicht, Samsung springt direkt von Versionsnummer 5 auf 7. Auf diese Weise will Samsung endlich die Nummerierung der Galaxy-Serie vereinheitlichen, schließlich ist das Galaxy S7 (hier unser Test) ebenfalls das aktuelle Modell. Außerdem ist Samsung Hauptsponsor der Olympischen Spiele in Rio, und die beginnen nun einmal am Freitag – und will man da wirklich noch mit einem „alten“ Smartphone werben? Eben.
Smartphone-Markt 19.18Für deutsche Kunden ist der Versionssprung noch verwirrender: Das letzte Galaxy Note, das hierzulande im Handel stand, war das Note 4 (hier unser Test). Letztes Jahr kam hierzulande lediglich das Galaxy S6 Edge Plus (ebenfalls von uns getestet) auf den Markt. Das war weitgehend identisch mit dem Note 5, doch der praktische Eingabestift fehlte.
In diesem Jahr gibt es für deutsche Fans wieder das volle Programm. Wir sagen, was das Galaxy Note 7 kann.
Das Galaxy S7 Edge war mit 5,5 Zoll schon recht groß gewachsen, doch bei seinem Vorzeige-Phablet legte Samsung nochmal eine Schippe drauf. Das Ergebnis ist ein 5,7-Zoll-Bildschirm der Super-AMOLED-Klasse. Die Auflösung liegt bei 2560 x 1440 Pixeln. Das ist für die Größe nicht rekordverdächtig, aber liefert ein Top-Bild mit satten Farben und Kontrasten.
Außerdem hat der Screen die Always-on-Funktionalität des Galaxy S7 an Bord. Die Uhrzeit oder Kalendereinträge werden dann in einer stromsparenden Darstellung angezeigt, ohne dass man das Gerät entsperren muss. Dank Gorilla Glas 5 haben Kratzer kaum eine Chance. Die Kanten sind beim Galaxy Note 7 zu beiden Seiten des Bildschirms hin abgerundet, wodurch das Smartphone kompakter wirkt.
Für genügend Rechenpower sorgen ein Achtkernprozessor mit 64 Bit und vier Gigabyte Arbeitsspeicher (RAM). Der interne Speicherplatz ist mit 64 Gigabyte ziemlich großzügig bemessen, er kann via microSD-Karte um bis zu 256 Gigabyte erweitert werden. Ein weiterer Pluspunkt: Das Note 7 ist IP68-zertifiziert, damit ist es gegen Wasser und Staub geschützt. Außerdem ist das Note 7 das erste Samsung-Smartphone mit USB-C-Stecker, der nicht mehr verkehrt herum eingesteckt werden kann.note7-wasserdicht
Der wichtigste Unterschied zum großen Galaxy S7 ist natürlich der digitale Stift, genannt S Pen. Er sitzt fest und stabil im Gehäuse, drückt man gegen den Knubbel an der Unterseite, springt er wenige Millimeter hervor und man kann ihn herausziehen. Der Stift ist ebenfalls IP68-zertifiziert: Ist das Display nass, kann man trotzdem auf dem Bildschirm schreiben. Der Stift funktioniert auch im Standby-Modus des Always-on-Displays, man kann mit den „Screen Off Memos“ einfach aufs Display kritzeln, wie bei einem Post-it.note7-teaser
Der Smartphone-Trend des Jahres 2016 sind eindeutig Doppelkameras: LG und Huawei verbauten die Dual-Knipsen bereits, Gerüchten zufolge steigt auch Apple in wenigen Wochen mit dem großen iPhone in den Markt ein. Samsung hingegen setzt auf Altbewährtes: Auf der Rückseite kommt die gleiche 12-Megapixel-Kamera wie im Galaxy S7 Edge zum Einsatz. Und die macht wirklich fantastische Bilder, selbst bei schlechten Lichtbedingungen. Die Vorderkamera knipst dagegen nur mit 5 Megapixeln.Fotoduell iphone6s galaxy s7 14.15h
Die bemerkenswerteste Neuerung findet sich neben der Frontkamera. Es ist der neue Iris-Scanner, der das Gerät mit den Augen entsperrt. Die kleine Kamera erfasst dabei die bei jedem Menschen individuellen Merkmale der Iris. Stimmt der Scan mit dem zuvor hinterlegten Profil überein, wird das Smartphone entriegelt. Als Ergänzung zum Fingerabdruckscanner und der PIN ist das sicherlich eine praktische Sache. Wie gut die Technik im Alltag funktioniert und ob sie auch mit Kontaktlinsen und Brillen klarkommt, muss ein Test zeigen.
Der Akku ist mit 3500 Milliamperestunden gut bestückt, Laufzeiten von zwei, eventuell sogar drei Tagen dürften je nach Nutzung drin sein.Smart TV Kritik 20.40
Verkaufsstart für das Note 7 ist der 2. September. Drei unterschiedliche Farben stehen zur Auswahl Schwarz, Silber und Korallblau mit goldenem Rahmen. Ab dem 16. August kann das Gerät vorbestellt werden, Frühbucher bekommen zum Note 7 die neue Virtual-Reality-Brille Gear VR kostenlos dazu. Das Note 7 wird für 849 Euro in den Handel gehen. Ein stolzer Preis, wenn man bedenkt, dass man das S7 Edge bereits für 600 Euro bekommt. Ob einem der Stift und das etwas größere Display 250 Euro wert sind, muss jeder für sich entscheiden.
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Betriebssystem |
Android 6.0 |
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Konnektivität |
LTE Cat. 94 Wi-Fi 802.11 a/b/g/n/ac (2,4 + 5 GHz), MU-MIMO Bluetooth® 4.2, ANT+, USB Type-C, NFC Standortbestimmung (GPS, Glonass, Beidou, Galileo) |
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Display |
5,7 Zoll (14,39 cm Quad HD dual edge Super AMOLED, 2560 x 1440 (518 ppi) |
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Prozessor |
Octa-Core (2,3 GHz Quad + 1,6 GHz Quad), 64 bit, 14 nm |
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Arbeitsspeicher |
4 GB RAM (LPDDR4) |
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Größe |
153,5 x 73,9 x 7,9 mm |
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Gewicht |
ca. 169 g |
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Akku |
3.500 mAh, Schnellladefunktion via Kabel oder induktiv5 Induktives Laden kompatibel mit WPC und PMA6 |
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Kamera |
Hauptkamera: 12 MP mit Dual Pixel-Technologie, OIS und F1.7-Blende Frontkamera: 5 MP mit F1.7-Blende |
Die Pokémon-Go-Sucht hat im US-Bundesstaat Arizona zu einer Verhaftung geführt. Dort nahm die Polizei ein Elternpaar fest, dass sein zweijähriges Kind anderthalb Stunden allein gelassen hatte, um mit dem Auto herumzufahren und Pokémon Go zu spielen. Das berichtet das US-Magazin „US-Weekly“ in seiner Online-Ausgabe. Das Paar, 27 und 25 Jahre alt, wird laut einer offiziellen Mitteilung der zuständigen Polizei in Pinal County wegen Kindesgefährdung und Vernachlässigung angeklagt.
Wie „US Weekly“ weiter berichtet, habe ein Nachbar das Kind draußen um das Haus in einem Vorort von Phoenix laufen sehen und sofort die Polizei verständigt. Als die Beamten vor Ort eintrafen, habe das Kind geweint und versucht, zurück in das Haus zu kommen. Es habe lediglich eine Windel und ein T-Shirt getragen und sei vollkommen verschwitzt gewesen.
Als die Polizisten den Vater am Telefon kontaktierten, habe der nur „Egal“ gesagt und wieder aufgelegt, berichtet das Blatt aus dem Polizeibericht. Erst nach einer weiteren Stunde sei das Paar nach Hause gekommen.
Die Eltern hätten angegeben, dass sie ihr Kind schlafend zurückließen, um das Auto aufzutanken. Dann hätten sie zugegeben, dass sie Pokémon Go gespielt hatten. „Die Polizei und andere Behörden haben immer gewarnt, auf die Sicherheit zu achten, wenn man Pokémon Go spielt, aber wir haben niemals damit gerechnet, dass Eltern sogar ihr Kind deswegen allein lassen. Es war über 35 Grad heiß und das Kind hatte nichts zu trinken“, sagte der Sheriff. Das Kind ist jetzt in Obhut des Staates.
Musik-Streaming-Dienste wie Spotify, Apple Music, Napster, Deezer und Soundcloud werden auch in Deutschland immer populärer. 39 Prozent der Internetnutzer in der Bundesrepublik ab 14 Jahren nutzen diese Dienste.
Das hat eine am Mittwoch in Berlin veröffentlichte repräsentative Befragung im Auftrag des Branchenverbandes Bitkom ergeben. Die große Mehrheit der Streamingnutzer setzt auf werbefinanzierte Angebote. Nur rund ein Fünftel (22 Prozent) von ihnen bezahlt für die Musik-Angebote.
Anbieter von Musik-Streaming seien inzwischen mehr als nur riesige Online-Plattenläden, sagte Timm Lutter, Bitkom-Experte für Consumer Electronics & Digital Media. «Nutzer finden dort kuratierte Playlists, Konzerttickets ihrer Lieblingskünstler oder die Möglichkeit, Musik mit Freunden zu teilen.» Die Attraktivität der Musik-Streaming-Dienste komme auch der Musikindustrie zugute: Laut Global Music Report 2016 ist Streaming die am schnellsten wachsende Einnahmequelle der Branche. Dank der Einnahmen aus dem digitalen Geschäft steige auch der weltweite Umsatz mit Musik um 3,2 Prozent.
Das Nutzungsveralten ist in den verschiedenen Altersklassen recht unterschiedlich. Über die Hälfte der 14- bis 29-jährigen Internetnutzer streamt Musik online (55 Prozent). Unter den 30- bis 49-Jährigen geben 41 Prozent an, Musik zu streamen, unter den 50-bis 64-Jährigen sind es dagegen nur 32 Prozent.
Mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) will die Bundesregierung EU-Vorgaben zur Netzneutralität umsetzen. Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Er soll unter anderem neue Bußgeldvorschriften einführen, wenn es Verstöße gegen die EU-Regeln für einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gibt.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte dazu: «Mit den heute beschlossenen Ergänzungen des TKG stellen wir sicher, dass die EU-weit geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.»
Die EU-Verordnung 2015/2120 regelt nach Angaben des Ministeriums, dass Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gewährleisten müssen. Zudem müssen die Anbieter die Endnutzer über die Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf den Zugang zum offenen Internet informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmung obliegt den nationalen Regulierungsbehörden, in Deutschland also der Bundesnetzagentur.
Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, können Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Bußgelder bis zu 100 000 Euro werden fällig, wenn Internetanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß informieren.
Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Online-Handelsriesen Amazon vor, alte Elektrogeräte nicht wie vorgeschrieben zurückzunehmen.
Seit Ende Juli ist der Handel verpflichtet, Elektroschrott ohne Kassenzettel anzunehmen und zu entsorgen – bei kleineren Geräten auch unabhängig davon, ob ein neues Gerät gekauft wird.
Der Umwelthilfe lägen mehrere Beschwerden vor, teilte die Verbrauscherschutzorganisation am Mittwoch mit. Man habe Amazon deshalb aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass die Rückgabe alter Geräte künftig möglich ist.
Amazon wies die Vorwürfe zurück: Das Unternehmen halte sich an alle gesetzlichen Vorgaben. Ein Sprecher verwies dazu auf Informationen für Kunden auf der Amazon-Homepage. «Wir stellen sicher, dass Einzelfälle, wie von der Deutschen Umwelthilfe zitiert, ausgeschlossen werden können», teilte er mit.